Landrat Ingo Brohl stellt das neue Logo des Kreises Wesel vor (Foto: privat)
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Kreis Wesel. Der Kreis Wesel hat im April 2023 ein neues Logo bekommen, das hausintern entwickelt wurde.

Unter der Dachmarke „Niederrhein Kreis Wesel“ werden künftig alle Kommunikationsmaßnahmen geführt, die für die Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen sind. Die Bild-Marke zeigt einen Teil des Originalverlaufs des Rheins durch das Weseler Kreisgebiet in blau. Die Rheinseiten werden in hell- bzw. dunkelgrün dargestellt.

„Der Rhein ist unser verbindendes Element im Kreis Wesel“, erläutert Landrat Ingo Brohl das neue Logo. „Ich gehe davon aus, dass der Begriff ‚Niederrhein‘ in den nächsten Jahren insgesamt an Bedeutung gewinnt. Daher ist es mir wichtig, dass wir über ein Logo verfügen, das diese Dynamik mit aufnimmt und sie gleichzeitig verstärkt. ‚Niederrhein Kreis Wesel‘ ist Lebensgefühl und Haltung, wirtschaftliche Stärke und touristisches Versprechen sowie geografische Verortung im spannenden Viereck zwischen den Metropolen Rheinland, Ruhrgebiet, den Niederlanden und dem Münsterland.“

Landrat Ingo Brohl weiter: „Wichtig war mir aber auch, unsere positiv besetzte Kopfweide als Wappen des Kreises Wesel weiterzuführen und seine Bedeutung zu erhalten.“ Das offizielle Wappen des Kreises Wesel (weiße Kopfweide auf grünem Grund) bleibt insofern als Wappen erhalten und wird weiterhin Verwendung durch den Kreis Wesel finden. So werden auch zukünftig beispielsweise Urkunden, Siegel, Flaggen, Kartografien oder die Beschriftung der Rettungsfahrzeuge mit dem Wappen des Kreises Wesel ausgestattet.

Das neue Logo wird künftig unter anderem auf Beschilderungen, Flyern, Broschüren, Werbemitteln, Kopfbögen, Visitenkarten und Plakaten der Weseler Kreisverwaltung zu sehen sein. In der ersten Etage des Kreishauses in Wesel ist es außerdem als großes Moosbild installiert. „Ein Relaunch unserer Website ist aktuell in Arbeit, auch dort wird sich das neue Design wiederfinden“, so Brohl. „Bis das neue Logo in alle digitalen Prozesse eingebunden ist, wird es eine gewisse Übergangszeit geben. Natürlich besitzen alle Bescheide, die die Kreisverwaltung verschickt, Gültigkeit – egal ob nun das neue Logo oder das Wappen im Briefkopf enthalten sind.“

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