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Duisburg/Niederrhein. Sommerzeit ist Erntezeit – mit vielen ausländischen Saisonarbeitern in der Landwirtschaft. Für sie gilt in diesem Jahr erstmals eine untere Lohngrenze von 7,40 Euro pro Stunde. Das teilt die IG BAU Duisburg-Niederrhein mit. Mit einer Info-Kampagne in sechs Sprachen will die Agrar-Gewerkschaft die landwirtschaftlichen Helfer am Niederrhein über die neuen Regeln bei Lohn, Arbeitszeit und Unterbringung aufklären. „Die für die Landwirtschaft geltende untere Lohngrenze ist eine Übergangsregelung und wird dem gesetzlichen Mindestlohn schrittweise angepasst. Jeder hat darauf Anspruch – egal, woher er kommt“, sagt Friedhelm Bierkant.

Der IG BAU-Bezirksvorsitzende rät den ausländischen Beschäftigten, ihre Arbeitszeiten aufzuschreiben. Während der Erntezeit komme es nämlich oft zu Überstunden, die aber alle ausgeglichen oder ausbezahlt werden müssten, so Bierkant. „Erntehelfer sollten dabei auch wissen: Wenn der Chef eine Unterkunft stellt, darf er dafür maximal 223 Euro im Monat vom Lohn abziehen. Auch für Verpflegungskosten gibt es eine klare Obergrenze“, betont der Gewerkschafter. Die wichtigsten Punkte hat die IG BAU Duisburg-Niederrhein zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in einem Flugblatt zusammengefasst. Den Flyer gibt es in den Sprachen Deutsch, Polnisch, Kroatisch, Rumänisch, Bulgarisch und Ungarisch. Im Internet finden Beschäftigte weitere Infos und den Flyer zum Download: www.faire-mobilitaet.de

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