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Mit der Einrichtung des Sperrbezirks im Duisburger Süden wird auf die wiederholten Beschwerden von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern reagiert (Karte: Stadt Duisburg)

Duisburg. In Teilen des Duisburger Südens sowie des linksrheinischen Friemersheim gilt künftig ein Sperrbezirk. In diesen Bereichen der Stadt ist dann die Straßenprostitution verboten. Weiterhin verboten bleibt die Prostitution in einem Teilbereich der Innenstadt.

Um die Straßenprostitution und die davon ausgehenden Belästigungen im Duisburger Süden zu unterbinden, hatte die Stadt Duisburg bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Einrichtung eines Sperrbezirks beantragt. Entgegen ersten Planungen, die den Sperrbezirk ausschließlich im Duisburger Süden vorsahen, hat sich die Stadt nach Rücksprache mit der Polizei dazu entschlossen, den Sperrbezirk für einen größeren Bereich zu beantragen. Neben den Ortsteilen Mündelheim, Hüttenheim und Ungelsheim werden nun auch Wanheim-Angerhausen sowie Teile von Huckingen und vom linksrheinischen Friemersheim einbezogen.

Mit der Einrichtung des Sperrbezirks wird auf die wiederholten Beschwerden von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern reagiert. Die Prostituierten gingen in Mündelheim/Ehingen ihrem Gewerbe auf den Straßen nach. Ordnungsdezernentin Dr. Daniela Lesmeister begrüßt die Entscheidung der Bezirksregierung: „An erster Stelle steht für uns der Schutz der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Kinder und Jugendlichen. Mit der Sperrbezirkseinrichtung befinden wir uns auf einem guten Weg.“

Durch die Sperrbezirksverordnung hat die Stadt Duisburg nun eine rechtliche Handhabe, gezielt gegen die Ausübung der Prostitution vorzugehen. Die dazu notwendigen Kontrollen werden in der nächsten Zeit deutlich intensiviert. Um die Prostituierten entsprechend zu informieren, bereitet die Stadt Flyer in mehreren Sprachen vor. Nach einer Übergangszeit werden bei Zuwiderhandlungen Verwarngelder erhoben. Wer weiterhin der Prostitution im Sperrbezirk nachgeht, muss mit der Einleitung eines Strafverfahrens rechnen.

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