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Duisburg. Bereits im November 2014 hatte der Rat der Stadt Duisburg um eine Anpassung der seit 2004 bestehenden Entgeltordnung der Stadtbibliothek gebeten. Im Vordergrund sollte hierbei eine Ermäßigung für Kinder und Jugendliche sowie für Inhaber des Duisburg-Passes stehen, aber auch eine moderate Anpassung des Jahresbeitrages und die Erhöhung der bisher geringen Mahngebühren.

Oberbürgermeister Sören Link befürwortet die Umsetzung: „Seit meinem Amtsantritt habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Schülerinnen und Schüler mit Hilfe von Gutscheinen kostenlose Bibliotheksausweise erhalten. Ab Juli werden nun alle Duisburger Kinder bis zum 13. Lebensjahr ihre Stadtbibliothek kostenfrei nutzen können. Dies entspricht auch dem Bildungsauftrag der Stadtbibliothek, sich für eine frühe und nachhaltige Förderung der Sprach- und Lesekompetenz von Kindern und Jugendlichen einzusetzen.“

Unterstützung gibt es auch von Bildungsdezernent Thomas Krützberg: „Die Erhöhung des Jahresentgeltes wurde sozialverträglich gestaltet. Für die Kunden steigen die Kosten pro Monat um 25 Cent; pro Jahr bedeutet dies nur einen Mehrbetrag von 3 Euro. Duisburgerinnen und Duisburger mit geringem Einkommen hingegen, die im Besitz eines Duisburg-Passes sind, können demnächst einen vergünstigten Jahresausweis beantragen.“

Als Ausgleich für die Erhöhung des Jahresentgeltes werden die bisher zusätzlich erhobenen Ausleihentgelte für Blu-Rays, DVD´ s, CD-ROMs und Videos entfallen. Dr. Jan-Pieter Barbian, Direktor der Stadtbibliothek, ist zuversichtlich, dass die Kundinnen und Kunden für die geplanten Änderungen Verständnis zeigen: „Unser Angebot hat sich stetig erweitert und verbessert. Mit stadtweit rund 600.000 Medien an unseren Standorten und fast 20.000 Medien, die online zur Ausleihe bereitstehen, bieten wir ein sehr breites Spektrum an. Nicht nur in der neuen Zentralbibliothek sondern auch in den Zweigstellen schätzen unsere Besucher den Service und die Aufenthaltsqualität. 850.000 gezählte Besucher und 2,3 Millionen Ausleihen im vergangenen Jahr sprechen für sich.“

Die neuen Entgelte, die auch eine Erhöhung der Mahngebühren von 15 auf 45 Cent pro Tag vorsehen, sollen zum 1. Juli 2016 eingeführt werden.

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