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In Alpen-Bönninghardt wandern Erdkröten und andere Amphibien von West nach Ost über den Issumer Weg. Ihr Ziel ist insbesondere ein unmittelbar hinter der Kreis- und Gemeindegrenze auf Issumer Gebiet gelegenes Gewässer

Alpen. Das warme und regnerische Wetter der letzten Tage hat bewirkt, dass Erdkröte, Grasfrosch, Teichmolch & Co. schon mit ihren „Hufen“ scharren, und die Amphibienwanderung in diesem Jahr nun jederzeit beginnen könnte. Von der Abenddämmerung bis zu den frühen Morgenstunden, vorzugsweise bei Regenwetter und Temperaturen von (mindestens) 6-8 ° Celsius, gehen vor allem Erdkröten auf die Wanderschaft zu ihren angestammten Laichgewässern. Der Weg dorthin ist für Bufo bufo, so der wissenschaftliche Name der bundesweit zu den besonders geschützten Arten zählenden Erdkröte, lebensgefährlich, da oftmals auch Straßen zu überqueren sind.

In Alpen-Bönninghardt wandern Erdkröten und andere Amphibien von West nach Ost über den Issumer Weg. Ihr Ziel ist insbesondere ein unmittelbar hinter der Kreis- und Gemeindegrenze auf Issumer Gebiet gelegenes Gewässer. Damit die Tiere „ihr“ Gewässer möglichst gefahrlos erreichen und ebenso auch wieder verlassen können, wird nun eine etwa 350 Meter lange Teilstrecke des Issumer Weges für die Zeit der Amphibienwanderung, d. h. bis Ende April, jeweils von 18.00 Uhr abends bis 8.00 Uhr morgens, für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Auf dem Issumer Weg waren im vergangenen Jahr allein an einem Abend bis zu 1.000 Erdkröten beobachtet worden, Hunderte von ihnen waren trotz der Anwesenheit einiger Naturschützer vor Ort von Autos überfahren worden. Der NABU sowie die untere Landschaftsbehörde des Kreises Wesel hatten sich für die Sperrung ausgesprochen, um neuerliche „Verkehrsopfer“ zu verhindern und so dazu beizutragen, dass der Bestand der Erdkröte und der anderen Amphibienarten im Raum Bönninghardt langfristig erhalten bleibt.

NABU und Kreis Wesel hoffen auf die Akzeptanz der Autofahrerinnen und Autofahrer, denn nur wenn sich alle an die Sperrung halten, kann und wird diese Maßnahme zum Schutz von Erdkröte & Co. Erfolg haben. „Wir setzen auf das Verständnis der Anlieger und der anderen Verkehrsteilnehmer“, betont Bernd Finke, Biologe bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Wesel. Zugleich weist er aber auch unmissverständlich darauf hin, „dass alle, die das Fahrverbot nicht einhalten, gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen und mit einem Bußgeld rechnen müssen“. Übrigens: Für Notfälle, wie etwa Einsätze von Polizei oder Feuerwehr, wird der Issumer Weg selbstverständlich freigehalten.

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