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Krefeld/Moers/Neukirchen-Vluyn/Berlin. In ihrem aktuellen Newsletter aus dem Deutschen Bundestag bezieht die wegen des Kaufs einer 532 €-teuren Handtasche aus Sachleistungsmitteln des Bundestages in die Kritik geratene CDU-Bundesabgeordnete Kerstin Radomski Stellung. Die 41-Jährige betont dabei, dass formal alles rechtlich sei, ihr aber als Haushaltsexpertin in diesem Falle das Fingerspitzengefühl fehlte. Kerstin Radomski erklärt weiter ihre Lektion gelernt zu haben und entschuldigte sich für ihr Verhalten:

“Nach den Presseberichten der vergangenen Tage ist es für mich an der Zeit, die Dinge darzulegen. Wie viele von Ihnen sicherlich gelesen haben, wurde ich in einem Bericht der BILD-Zeitung kritisiert und später wurde auch von anderen Zeitungen darüber berichtet, dass ich meine Arbeitstasche über das Bundestags-Sachleistungskonto abgerechnet habe. Jeder Bundestagsabgeordnete verfügt über ein solches Konto. Damit können jährlich in Höhe von 12.000 Euro unter anderem Büromaterial, Computer, Büromöbel oder eben auch Arbeitstaschen finanziert werden. Der nicht verwendete Rest des Geldes fließt in die Bundeskasse zurück, wie es bei meinem Budget am Ende des letzten Jahres wieder der Fall war.

Was ist geschehen? Nachdem mir nach meinem Einzug in den Deutschen Bundestag im Herbst 2013 immer wieder Taschen verschlissen waren, mit denen ich täglich Akten auf dem Weg zu Sitzungen transportiere und Unterlagen mit zu Terminen nehme, wollte ich im vergangenen Herbst endlich eine Arbeitstasche anschaffen, die lange hält. So kaufte ich eine solche, stabil und mit Laptopfach, zum Preis von 532 Euro und bin seither bei nahezu allen Terminen mit dieser unterwegs. Da es sich dabei um ein Arbeitsmittel handelt, habe ich die Rechnung bei der Bundestagsverwaltung eingereicht, die den Kauf prüfte, für ordnungsgemäß befand und mir das Geld überwies, sodass rein rechtlich alles korrekt ist.

Die rechtliche Seite ist jedoch bei jeder Entscheidung nur eine von mehreren Perspektiven. Eine andere, nichtrechtliche Perspektive ist ebenso bedeutend – die Frage der Gewichtung und der Angemessenheit. Wahrscheinlich führte die politische Betriebsamkeit in der Hauptstadt dazu, dass ich mich als Abgeordnete mit Blick auf mein Sachleistungskonto auf die rechtliche Perspektive verlassen habe.

Auch wenn ich rechtlich nichts falsch gemacht habe, so habe ich kein Fingerspitzengefühl bewiesen, auf das ich mich in meinem Leben sonst immer verlassen kann, das tut mir leid und dafür möchte ich mich entschuldigen.

Die vergangenen Tage und die vorgebrachte Kritik haben mich im wahrsten Sinne des Wortes „durchgerüttelt“ und zum Nachdenken gebracht. Da ich mich seit zweieinhalb Jahren im Deutschen Bundestag mit aller Kraft für den Wahlkreis und seine Menschen einsetze, ist es mir wichtig, Ihnen zu vermitteln, dass ich meine Lektion gelernt habe. Umso mehr werde ich mich mit vollem Einsatz und Herzblut für Sie und unsere Heimat stark machen!”

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