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Mülheim. „Wenn es nicht so traurig wäre, dann könnte man darüber lachen“, meinte der Fraktionsvorsitzende des BAMH (Bürgerlicher Aufbruch Mülheim), Jochen Hartmann, vor dem Hintergrund über die Berichterstattung, wonach Mülheim zu den grünsten Großstädten des Ruhrgebiets zählt. Denn wenige Tage zuvor habe der Rat der Stadt mit den Stimmen der Mülheimer GroKo aus CDU und SPD entschieden, in einem sensiblen landschaftschutzlichen Bereich ein Grundstück zu Bebauung freizugeben. „ Holzauktion am Aubergweg“, so laute offenbar das Motto der Großkoalitionäre, die damit den Einstieg in den weiteren Flächenfraß auf den „Saarn-Selbecker Hochflächen“ eröffnen wollen.

Der BAMH finde sich, so Hartmann, mit der knappen Ratsentscheidung nicht ab. Mit Mail vom Freitag sei die Bezirksregierung Düsseldorf eingeschaltet worden, damit diese die Rechtmäßigkeit des Bauvorbescheides prüfe. Hartmann: „Da hat die Stadt als private Grundstückseigentümerin bei der Stadt als Bauverwaltung gefragt, ob das Grundstück bebaubar sein. Das hat ein Geschmäckle.“ Nach Auffassung des BAMH sei der Bauvorbescheid rechtswidrig. Von einem Lückenschluß nach § 34 BBauGB könne überhaupt keine Rede sein. Tatsächlich handele es sich um eine Art Hinterlandbebauung, die weiteren Flächenfraß in dem ökologisch wertvollen Landschaftsschutzgebiets möglich machen könne. Wegen der offenbar alsbald beabsichtigten Veräußerung des Grundstücks habe man die Bezirksregierung um kurzfristige Überprüfung gebeten.

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