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Hamminkeln/Xanten/Sonsbeck. Innenminister Ralf Jäger gab im Nachgang einer Kabinettsitzung am Dienstag, 14. Juni, bekannt, dass Nordrhein-Westfalen Soforthilfen für die Unwetter-Opfer der vergangenen Starkregenereignisse bereitstellt. Damit soll den betroffenen Menschen schnell und unbürokratisch geholfen werden.

Privathaushalte in Regionen, die vom Unwetter in NRW außergewöhnlich stark betroffen waren, erhalten vom Land je nach Haushaltsgröße zwischen 1.000 Euro und 2.500 Euro Soforthilfe. Kleingewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe  (bis zu 10 Beschäftigte – Schaden mindestens 10.000 Euro) sollen ebenfalls auf die Soforthilfe zugreifen können. Das hat das Landeskabinett beschlossen und zudem festgelegt, dass die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Mittel übernehmen sollen. Hierauf bereitet sich derzeit der Kreis Wesel vor. Am Donnerstag, 16. Juni, wird ein Abstimmungsgespräch im Innenministerium in Düsseldorf stattfinden, bei dem alle betroffenen Kreise über die genaue Umsetzung informiert wird.

Sobald das genaue Verfahren für die Gewährung der Soforthilfen feststeht, wird der Kreis Wesel hierüber umgehend informieren.

CDU-Landtagskandidatin Charlotte Quik begrüßt den Sinneswandel der Landesregierung, die Starkregenereignisse und den Klimawandel als gesamtgesellschaftliches Problem anzuerkennen. Denn entgegen erster Ankündigungen werden nun doch finanzielle Hilfen bereitgestellt. „Späte Einsichten sind besser als gar keine. Diese Gesinnungsänderung der rot-grünen Landesregierung innerhalb einer Woche ist nur den eindringlichen Forderungen der Betroffenen und der CDU-Fraktion im Landtag zu verdanken. Schon vor zwei Jahren hat die CDU-Landtagsfraktion eine Unwetterumlage im Landtag gefordert, um genau solche Probleme abzufedern, die heute die Menschen drastisch belasten – damals hat Rot-Grün dagegen gestimmt“, so Charlotte Quik.

Uneingeschränkt zufrieden ist die CDU-Landtagskandidatin mit den avisierten Soforthilfen jedoch nicht: „Obwohl es nun Geld gibt, werden die Ungerechtigkeit und damit der Unfriede innerhalb der ländlichen Bevölkerung geschürt. Für die Landwirte soll erst ab Schäden über 10000 Euro gezahlt werden. Diese Summe ist jedoch längst nicht für alle Betroffenen relevant: Damit gehen die geschädigten kleineren Betriebe wieder leer aus. Das kann nicht richtig sein. Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht der kleineren bäuerlichen Betriebe. Und das bei einer Landesregierung, die angeblich den Erhalt und die Unterstützung der bäuerlichen Landwirtschaft fordert. Aber das eine zu sagen und das andere zu tun, kommt bei Rot-Grün ja schon einmal häufiger vor. Hätten wir den Unwetterfonds, wie von der Union gefordert, wäre das Problem fair zu lösen. Aber das war es der rot-grünen Landesregierung offenbar nicht wert.“

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