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Ratsfrau Simone Roemer (Foto: privat)

Krefeld. Zur aktuellen Erstattung von Flüchtlingskosten durch das Land NRW erklärt die Integrationsbeauftragte der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld, Ratsfrau Simone Roemer:

“Mit dem Nachtragshaushalt 2016 des Landes NRW findet nun die Anpassung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) unter Berücksichtigung der tatsächlichen Flüchtlingszahlen zum 01.01.2016 statt. Die Prognose belief sich auf zunächst 181.134 Flüchtlinge. Inzwischen liegt dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) das Ergebnis des von den Kommunen zum Stichtag 01.01.2016 gemeldeten und von den Bezirksregierungen überprüfte tatsächlichen Flüchtlingsbestandes vor. Dieser beläuft sich auf 197.793 Flüchtlinge. Die Abweichung von der Prognose der Landesregierung beträgt damit exakt 16.659 Personen, für die nun Landesmittel nachgezahlt werden.

Im Ergebnis sollen die bereits beschlossenen Landesmittel von 1,948 Mrd. Euro auf 2,114 Mrd. Euro aufgestockt werden. Damit werden weitere 166,13 Mio. Euro an die Kommunen für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen nach dem FlüAG ausgezahlt. Davon erhält die Stadt Krefeld gemäß der beigefügten Auflistung 1,968 Mio. Euro. Landesmittel für die Integration von Flüchtlingen werden nicht aus diesem Titel gezahlt.

 

Auch wenn die längst überfällige und immer noch zu geringe Aufstockung der Landesmittel sowie die damit verbundene Nachzahlung an die Kommunen an sich erfreulich ist, kritisieren wir weiterhin folgende Punkte der derzeitigen Flüchtlingskostenerstattung:
 

  • Wider besseren Wissens wird weiterhin bei der Berücksichtigung der sog. Geduldeten mit veralteten Flüchtlingszahlen gerechnet (Stichtag 31.12.2014).
  • Das System des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sorgt für massive interkommunale Verwerfungen, was selbst Grüne und SPD einräumen mussten. Denn die Verteilung der Mittel erfolgt weiterhin nur pauschal nach Einwohnerzahlen/Fläche und nicht nach der tatsächlichen Flüchtlingszahl in den Kommunen.
  • Die offensichtlich ungerechte Verteilung der Flüchtlingsmittel aufgrund der Anrechnung der Landeseinrichtungen erfolgt zu Lasten der Kommunen. Der finanzielle Anreiz für Kommunen, Landesaufnahmeeinrichtungen auf dem Gemeindegebiet zuzulassen, darf nicht aus den FlüAG-Mitteln gezahlt werden, sondern muss separat vom Land geleistet werden.
  • Im Ergebnis wird rund die Hälfte der Mittel von 2,12 Mrd. Euro ungerecht verteilt, die Regierungsfraktionen gestehen „systembedingte Verwerfungen“ ein, ändern aber nichts daran.
  • Eine aktuelle Studie der Stadt Hamm legt dar: Die Kosten, die ihre Stadt pro Flüchtling und Jahr zahlen muss, beträgt 13.980 Euro – ein Drittel mehr als die Landeserstattung.
  • Andere Bundesländer haben eine volle Kostenübernahme der kommunalen Aufwendungen für Asylsuchende (Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern).”

 

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