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Mülheim. Mit großer Empörung hat der Fraktionsvorsitzende der BAMH-Fraktion, Jochen Hartmann, auf die von CDU und SPD durchgesetzte Entscheidung, bei einer Neukonstituierung des Rates die Ausschüsse um einen Platz auf 17 verkleinern zu wollen, reagiert. Damit würde die BAMH-Fraktion in den Ausschüssen nur mit jeweils einem Stadtverordneten anstatt mit Zweien vertreten sein.  „Hier macht sich die SPD zum Helfershelfer und Handlanger der CDU-Rache an den übergewechselten Stadtverordneten. Der ‘schlaue Fuchs‘ Wiechering wird sich hierfür den politischen Lohn bei der CDU alsbald abholen wollen.“ 

Die BAMH – Fraktion ist der Auffassung, dass dies eine Entscheidung von nicht zu überbietender Arroganz gegenüber den kleineren Fraktionen, Gruppen und Einzelabgeordneten im Rat sei. Hartmann: „2009 und 2014 habe man sich bewusst für 18-er Ausschüsse entschieden. Auch nach der Neukonstituierung im Dezember habe man die bewährte Ausschussgröße beibehalten. Ich frage, was hat sich seither in der Sache geändert?“ 

Nach Auffassung der BAMH stehe natürlich dem Rat als Gremium ein gewisses Ermessen bei der Größe der einzelnen Ausschüsse zu. Aber, man muss auch von einer Selbstbindung des Gremiums durch die vorangegangenen Entscheidungen in dieser Amtsperiode ausgehen, so dass bei einer Abweichung  erhebliche sachliche Anknüpfungspunkte vorgetragen werden müssen. Dies konnten weder CDU noch SPD in der interfraktionellen Sitzung darlegen, zumal die BAMH – Fraktion verbindlich erklärt hat, für die Dauer der Legislaturperiode im Falle der Beibehaltung der 18-er Ausschüsse auf das anfallende Sitzungsgeld des jeweils zweitgenannten Stadtverordneten der Fraktion verzichten zu wollen. 

„Keinem von uns geht es um das Sitzungsgeld von rund 19,00€. Es kann aber nicht sein, dass die viertstärkste Fraktion mit 5 Stadtverordneten mit einem Sitz abgespeist werden soll, während die drittstärkste Fraktion, die Grünen, mit 6 Abgeordneten zwei Sitze erhalten soll. Die Rest-CDU, bestehend aus nur noch 12 Stadträten, hätte trotz der drei Abgänge vier Sitze in den Ausschüssen. Das passt nicht.“ Insgesamt zeige sich hier eine Arroganz der Macht wie sie auch im Landtag nach Einführung der Sperrklausel für die nächste Kommunalwahl von den etablierten Altparteien, denen die Wähler scharenweise davonlaufen, gegenüber kleineren Einheiten durchgesetzt werde.

Der BAMH werde sich das aber nicht gefallen lassen und im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf gegen den SPD/CDU-Mehrheitsbeschluss vorgehen. „Am Mittwoch haben wir den Antrag an das Gericht gefaxt“, so Hartmann.

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