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Krefeld. Gestern (08.07.2016) um 20:20 Uhr befand sich ein Polizeibeamter auf dem Vorplatz des Krefelder Hauptbahnhofs im Gespräch mit drei Mitarbeitern der Deutschen Bahn (DB Sicherheit).

In den folgenden Minuten verließen viele Menschen das Bahnhofsgebäude, da drei Züge Halt in Krefeld hatten. An den Ausgängen zur Hansastraße entstand ein Gedränge. In diesem Moment wollte eine noch unbekannte Frau das Bahnhofsgebäude vom Bahnhofsvorplatz kommend durch die gläserne Schiebetür betreten. Zwei junge Männer, die sich im Bahnhofsgebäude aufhielten, traten ihr innerhalb der Menschentraube entgegen. Einer der Männer breitete seine Arme aus und versuchte die Frau zu umarmen. Während sie der Umarmung ausweichen konnte, trat der zweite Mann von hinten an die Frau heran und fasste ihr mit der rechten Hand ans Gesäß.

Die Mitarbeiter der DB Sicherheit und der Polizeibeamte griffen sofort ein. Während ein Tatverdächtiger noch am Ort gestellt werden konnte, ergriff der zweite Tatverdächtige die Flucht, konnte aber nach kurzer Verfolgung ebenfalls vorläufig festgenommen werden. Hierbei wurde er leicht verletzt.

Die Geschädigte, die den Vorfall auf jeden Fall bemerkt haben muss, setzte ihren Weg fort. Bis jetzt liegt der Polizei keine Anzeige der Frau vor.

Bei den beiden Tatverdächtigen handelt es sich um Zuwanderer aus Nordafrika im Alter von 17 und 18 Jahren, die in Krefeld bzw. Viersen untergebracht sind. Sie wurden vorläufig festgenommen. Beide Tatverdächtigen werden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Krefeld einem Haftrichter am Amtsgericht Krefeld vorgeführt.

Weiter wurde bekannt, dass es bereits vor zwei Tagen einen ähnlich gelagerten Fall im Krefelder Hauptbahnhof gab. Die Ermittlungen hierzu dauern an.

Die Geschädigte des gestrigen Vorfalls und weitere Personen, die Zeugen zu dieser oder eventuell weiteren Taten waren, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Entweder bei der Polizei Krefeld unter Tel.: 02151/634-0 oder per E-Mail an hinweise.krefeld@polizei.nrw.de. (568) (ots) 9.7.2016, 9.58 h

 

Krefeld. Auf Grundlage der weiteren Ermittlungsergebnisse ist von der Veranlassung der Inhaftnahme abgesehen worden. (570) (ots) 9.7.2016, 14.48 h

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