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Krefeld. In den frühen Morgenstunden brach ein Feuer im Küchenbereich einer Wohnung in einem viereinhalb geschossigen Altbau in der Steinstraße in Krefeld aus. Dabei wurde der Wohnungsinhaber verletzt. Ein Rauchmelder rettete ihm dabei das Leben.

Um 03.15 Uhr am 11.11.2016 wurde der Leitstelle der Feuerwehr Krefeld über Notruf 112 gemeldet, dass im dritten Obergeschoss ein Feuer ausgebrochen sei und schwarzer Rauch in den Treppenraum ziehe. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst rückten sofort mit drei Löschzügen zwei Rettungswagen und einem Notarzt aus. Beim Eintreffen der Feuerwehr drang schwarzer Rauch aus den Fenstern der Brandwohnung. Personen im oberen Bereich des Objektes, welchen der Fluchtweg über den verrauchten Treppenraum versperrt war, machten sich auf Balkonen und an den Fenstern bemerkbar.

Der Wohnungsinhaber wurde nach eigenen Angaben durch seinen Rauchmelder geweckt und konnte sich benommen mit letzter Kraft aus der Feuerfalle retten. Er wurde durch den Notarzt behandelt und mit einer Rauchvergiftung in ein Krankenhaus transportiert. Die Feuerwehr leitete die Brandbekämpfung und die Entrauchung des Holztreppenraumes ein und führte die restlichen Bewohner in Sicherheit. Während der Löscharbeiten stellte die SWK aufgrund der Wetterbedingungen einen Bus zum Aufenthalt für die 12 betroffenen Personen bereit. Die Brandwohnung ist derzeit unbewohnbar, die anderen Wohnungen konnten gegen 05.00 Uhr wieder bezogen werden. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.

Hinweis: Ab 01.01.2017 gilt in NRW die Rauchmelderpflicht auch in Bestandswohnungen. In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. (ots)

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