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Sonsbeck. Der Löschzug Sonsbeck wurde am Sonntagvormittag um 9:54 Uhr zu einem Zimmerbrand auf der Frankenorthstraße alarmiert. Es brannte in einer Wohnung im ersten Obergeschoss, zu diesem Zeitpunkt waren zwei Bewohner anwesend, die sich rechtzeitig hatten in Sicherheit bringen können. Ein Bewohner hatte Rauch eingeatmet und wurde vom Rettungsdienst in ein örtliches Krankenhaus gebracht. 

Die Feuerwehr setzte sofort einen Trupp unter Atemschutz zur Brandbekämpfung ein. Während im Erdgeschoss nur eine leichte Verrauchung herrschte, musste der Trupp im ersten Obergeschoss unter völliger Nullsicht vorgehen und zunächst den Brandherd suchen. Parallel ging ein zweiter Trupp unter Atemschutz zur Kontrolle der darüber liegenden Wohnungen ins Dachgeschoss vor.  

Der eingesetzte Angriffstrupp konnte das Feuer schnell unter Kontrolle bringen und die Fenster öffnen, um die Wohnung mit einem Hochleistungslüfter zu entrauchen. Im gesamten Obergeschoss entstand erheblicher Sachschaden durch die Rauchgase. Die Wohnung ist daher zurzeit nicht bewohnbar. Die Ursache des Feuers ist momentan nicht bekannt, das Brandzimmer wurde von der Kriminalpolizei für ihre Ermittlungen beschlagnahmt. 

Der Löschzug Sonsbeck war mit rund 30 Einsatzkräften ca. anderthalb Stunden im Einsatz, anschließend erfolgte im Sonsbecker Feuerwehrhaus die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft. Nachdem die Einsatzkräfte gerade nach Hause zurückgekehrt waren erfolgte um 12:12 Uhr die Alarmierung zu einem umgestürzten Baum auf dem Richtersdeich. Der Baum wurde mittels Kettensäge zerkleinert und zur Seite geräumt. 

Wichtiger Hinweis: Die Feuerwehr Sonsbeck weist erneut daraufhin, dass Rauchmelder Leben retten und Sachschäden verringern können, indem Feuer schneller entdeckt und die Bewohner gewarnt werden. In diesem Fall waren die Bewohner glücklicherweise selber gerade noch rechtzeitig auf das Feuer aufmerksam geworden, dies ist z.B. nachts während des Schlafes nicht sichergestellt. 

In Nordrhein-Westfalen besteht seit April 2013 die Verpflichtung, Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten.  

Die Frist zur Nachrüstung vorhandener Wohnungen läuft am 31.12.2016 ab. Spätestens Ende dieses Jahres müssen also in allen Wohnungen die o.g. Räume mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für den Einbau ist der Eigentümer bzw. Vermieter zuständig, für die Kontrolle der Betriebsbereitschaft und ggf. notwendige Batteriewechsel hat der Besitzer bzw. Mieter zu sorgen. 

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