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Wolfgang Michels (l.) und Jochen Hartmann (Fotos: privat)

Mülheim. Mit vier Punkten stellt der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Michels bzgl. dem Bewerbungsverfahren um die Position des Kämmerers klar: „Entgegen der Berichterstattung in den lokalen Medien am Wochenende ist festzuhalten, dass zumindest die CDU-Fraktion bisher keine Entscheidung über den zukünftigen Bewerber getroffen hat.“

Im Einzelnen benennt Michels, dass der Bewerbungsschluss erst gerade am Wochenende gewesen sei. Des Weiteren sei “deshalb in der CDU-Fraktion – erst recht nicht vor Bewerbungsschluss – noch kein Bewerber ‘ausgeguckt’ worden“. Es habe im Vorfeld auch keine Einigung über einen Bewerber mit der SPD-Fraktion gegeben. Als dritten Punkt teilt der Christdemokrat mit, dass die Fraktionen und Ratsmitglieder, die in der nächsten Ratssitzung am 14.12. d.J. über den zukünftigen Stadtkämmerer zu entscheiden haben, bisher die einzelnen Bewerber/innen nicht kennen. Wie in anderen Fällen auch, werde die Stadtspitze die Fraktionen und die Ratsmitglieder umgehend über die bis Freitagabend eingegangenen Bewerbungen offiziell informieren. Die CDU-Fraktion erwarte laut Michels für die nächsten Wochen ein transparentes und geordnetes Auswahlverfahren. Es wird davon ausgegangen, dass Oberbürgermeister Ulrich Scholten gemeinsam mit den Fraktionen und Ratsmitgliedern dieses bis zur Wahl des Kämmerers durchführt. Dazu wird sicherlich auch das Angebot gehören, dass sich Bewerber/-innen z.B. in den Fraktionen vorstellen können.  

„Wenn die angesprochenen Rahmenbedingungen erfüllt werden, wird es keinen Grund dafür geben, der Ratspolitik Fehler beim Auswahlverfahren vorzuwerfen. Spekulationen und Sympathiebekundungen Einzelner ändern auch nichts an der Tatsache, dass sich alle Fraktionen und die Ratsmitglieder in den nächsten zwei Wochen um eine Mehrheit für einen fachlich qualifizierten Bewerber bemühen werden bzw. müssen. Klar ist auch, dass bei dieser herausragenden Kämmererstelle eine breite Mehrheit im Rat gefunden werden muss“, so Wolfgang Michels abschließend.

Indessen hat sich der BAMH-Fraktionsvorsitzende Jochen Hartmann als Eilsache mit dem Betreff “Verfahren der Bewerbung um die Stelle eines Kämmerers” an den Abteilungsleiter Herrn Olbrich im Dezernat Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf gewandt. Die BAMH möchte ein kommunalaufsichtsrechtliches Verfahren zur Prüfung des Bewerbungsverfahrens erreichen und regt an “die Stadt Mülheim anzuweisen, in der Ratssitzung am 14./15.12.2016 noch keine Entscheidung über die Besetzung des Amtes eines Kämmerers herbeizuführen, sondern das Ergebnis” abzuwarten. Detailliert hat Hartmann seinem Schreiben Kopien der Stellenausschreibung und zwei Artikel der Tagespresse um die kritisierte angebliche Vorentscheidung zugunsten Frank Mendack (SPD), der unter OB Dagmar Mühlenfeld die Stadtkanzlei leitete, beigefügt. 

In Hartmanns Schreiben heißt es weiter: “Wir halten das bisherige Verfahren für rechtswidrig. Die beiden größten Ratsfraktionen hatten ausweislich der Presseberichterstattung bereits vor Ablauf der Bewerbungsfrist eine Person ausersehen, die sich überhaupt noch nicht beworben hatte. Ein ergebnisoffenes Verfahren, das auch den Interessen der übrigen Bewerber angemessen wäre, gibt es offenkundig nicht und gab es auch nie. Die Bestätigung des Namens „Mendack“ als eines der Bewerber (der er es allerdings zu dem Zeitpunkt noch nicht  war) durch die Verwaltung begegnet auch durchgreifenden Bedenken. Die Bekanntgabe und Festlegung vor Ablauf der Bewerbungsfrist sorgte u.U. dafür, daß sich wirklich qualifizierte Bewerber nicht mehr gemeldet haben, weil die Entscheidung bereits im Vorfeld getroffen worden war.”

Schließlich sei die Zeit bis zur Ratsentscheidung zu knapp, “um in angemessener Weise und strukturiert eine sachgerechte Auswahl unter den nun offiziell acht Bewerbern vorzunehmen. Eine neutrale Sichtung, die eigentlich alle Bewerber verlangen könnten, steht nicht mehr zu erwarten. Die Fraktionen werden kaum die Zeit finden, alle Bewerber kennenzulernen und zu befragen. Damit spricht das gesamte Bewerbungs- und Auswahlverfahren Hohn.”

Die Kommunalaufsicht solle kurzfristig den Vorgang vor dem Hintergrund der alsbald anstehenden Ratsentscheidung überprüfen und ggfs. das Verfahren beanstanden. Durch eine Ratsentscheidung würden laut BAMH Fakten geschaffen werden, die nach Aushändigung der Ernennungsurkunde nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten.

 

 

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