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Hinter den Rathausmauern rumort es … (Foto: privat)

Mülheim. „Ich bin fassungslos, wie Teile der Politik öffentlich mit dem Auswahlverfahren für eine der herausragendsten Positionen in dieser Stadt umgehen“, so Guido Brücker, Leiter des Referates des Oberbürgermeisters.

„Um es klarzustellen: In der Ausschreibung wird die Befähigung für den höheren Dienst in der Verwaltung gefordert. Voraussetzung dafür ist ein Hochschulstudium/Fachhochschulstudium oder eine vergleichbare Qualifikation. Diese Voraussetzungen werden durch alle Kandidaten erfüllt. Insofern ist es schlicht falsch, was seit Tagen durch die BAMH öffentlich behauptet wird.

Was das Verfahren betrifft, wurde die Ausschreibung mit den Fristen im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses durch den Rat der Stadt legitimiert. Auch die BAMH-Fraktion ist Teil des Rates.

Das Schlimmste aber ist aus meiner Sicht, dass öffentlich mit einem Namen operiert wird. Ich gehe schon jetzt davon aus, dass wir Schwierigkeiten bekommen werden, bei einer nächsten hochkarätigen Personalbesetzung noch qualifizierte Bewerber zu bekommen. Denn so etwas wird auch über die Stadtgrenzen hinaus wahrgenommen.

Und dessen ungeachtet kann es bei der Besetzung einer Schlüsselposition, die zwischen Politik und Verwaltung agieren muss, nicht darum gehen, den besten Buchhalter zu finden. Wir benötigen einen klugen strategischen Kopf mit politischer Erfahrung, der in der Lage ist, die finanzpolitischen Herausforderungen zu managen. Und selbstverständlich muss die Person auch fachliche Expertise mitbringen, das ist unstrittig.“

Jochen Hartmann, der BAMH-Fraktionsvorsitzende, weist die Kritik von sich: “Das ist eine Pressemitteilung der Stadt nach dem Motto: Haltet den Dieb. Vielmehr ist Fakt, wir haben nur das Verfahren kritisiert. Der Name wurde erstmals von anderen genannt.” Die BAMH möchte ein kommunalaufsichtsrechtliches Verfahren zur Prüfung des Bewerbungsverfahrens erreichen und regt an “die Stadt Mülheim anzuweisen, in der Ratssitzung am 14./15.12.2016 noch keine Entscheidung über die Besetzung des Amtes eines Kämmerers herbeizuführen, sondern das Ergebnis” abzuwarten (LokalKlick berichtete).

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