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(Symbolfoto)

Krefeld. Während die Bescheide für Steuern und Abgaben wie üblich auf dem Postwege bekanntgegeben werden, verzichtet die Stadt in diesem Jahr darauf, für diejenigen Steuerpflichtigen, welche die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, Bescheide zu versenden, um Kosten für Material und Versand zu sparen.

Die im vergangenen Jahr verschickten Steuerbescheide sind sogenannte Dauerbescheide. Die Fälligkeiten und Steuersätze für das Jahr 2017 können dort entnommen werden. Sie gelten jahresübergreifend, sofern sich keine steuerrelevanten Änderungen ergeben – in solch einem Fall würde ein neuer Bescheid versandt werden. 

Die Verwaltung bittet die Steuerpflichtigen, die pünktliche Zahlung zu den Fälligkeitsterminen (15. Februar und 15. August) zu überwachen. Einfach und sicher ist dies durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren möglich. Alle wichtigen Informationen zum Thema Hundesteuer sowie Vordrucke – auch für das Lastschriftverfahren – können über den Internetauftritt unter www.krefeld.de/fb21 aufgerufen werden. Fragen können per E-Mail an hundesteuer@krefeld.de gerichtet werden.

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