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Oberhausen. Einer Oberhausener Polizeistreife ist am 21.1.2017 gegen 02:00 Uhr auf der Arndstraße ein Opel Corsa aufgefallen. Bei einer Kontrolle haben die Polizeibeamten festgestellt, dass der Fahrer unter Alkohol gefahren war und keinen Führerschein besaß.

Der 66-jährige Fahrer gab an, er hätte keinen Führerschein. Die Polizeibeamten nahmen deutlich Alkoholgeruch war. Der Fahrer gab auch zu, Alkohol getrunken zu haben. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,3 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Pkw Schlüssel sichergestellt. Auf der Wache wurde eine Blutprobe entnommen und Anzeigen gefertigt.

Am 22.01.2017 gegen 22:00 Uhr ist ein Autofahrer angetrunken gegen einen Laternenmast gefahren, Schaden circa 3000 Euro.

Zeugen beobachteten, wie ein 29jähriger Autofahrer mit seinem Ford Transit auf der Bebelstraße in Richtung Hermann-Albertz-Straße fuhr. Zunächst auf dem linken der beiden Fahrstreifen. An der Unterführung in Höhe Bebelstraße Ecke Parallelstraße scherte er nach rechts aus und prallte gegen einen Laternenmast. Der Mann gab an nicht verletzt zu sein.

Augenscheinlich war der Fahrer angetrunken. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt, eine Blutprobe entnommen, Wagen und Führerschein sichergestellt, sowie Anzeige erstattet.

Fahrzeugkontrollen werden in Oberhauen rund um die Uhr und auch an so genannten Schleichwegen durchgeführt. Unerlaubte Fahrten lohnen nicht. Lieber nach Alkoholgenuss einmal ein Taxi oder öffentliches Verkehrsmittel zu viel in Anspruch nehmen, als unter Alkohol zu fahren. Der Verkehr wird sicherer und es werden weniger Menschen gefährdet. (ots)

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