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(Symbolfoto)

Duisburg/Oberhausen/Mülheim/Kreis Wesel. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Erlass vom Freitag den Kreisen und kreisfreien Städten zugestanden, die bisher landesweit geltende Aufstallpflicht für gehaltenes Geflügel zu lockern. Davon können Städte und Gemeinden profitieren, in denen die Geflügeldichte unter 300 Tiere/km² liegt. Betrifft das nur einzelne Städte oder Gemeinden in einem Kreis, ist zu prüfen, ob die Aufstallung beibehalten werden muss.

Eine relativ geringe Geflügeldichte haben im Kreis Wesel Dinslaken, Hünxe, Moers, Rheinberg, Voerde und Xanten. Bis auf Moers liegen jedoch alle im ausgewiesenen Wildvogelrastgebiet Unterer Niederrhein, in dem ein besonderes Risiko für den Ausbruch der Geflügelpest besteht. Das zeigen die drei Wildvogelfälle in Xanten und Wesel sowie die beiden Hausgeflügelfälle in Rees und Hamminkeln. Nach den Ermittlungen der zuständigen Experten muss von einer Einschleppung aus der Wildvogelpopulation ausgegangen werden. Derzeit gibt es im Kreis Wesel noch ein großflächiges Beobachtungsgebiet um diese Fälle, das auch bei günstigem Verlauf noch etwa zwei Wochen bestehen wird.

Die bekannten Influenzafälle bei den verschiedensten Wildvögeln in Deutschland und mehreren anderen Staaten in Europa sind sicher nur ein Teil der tatsächlich infizierten Vögel, da nur ein Teil der verendeten Tiere gefunden und untersucht wird.

Im gesamten Kreis Wesel bleibt die Aufstallpflicht vorerst bestehen. Treten keine neuen Fälle auf und kann das Beobachtungsgebiet aufgehoben werden, geht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung davon aus, Ende Februar in einigen der kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Haltung im Freien wieder zu erlauben.

Aufstallungspflicht für Geflügel in Duisburg auf Risikogebiete beschränkt

Das Geflügelpestvirus H5N8 ist in Deutschland bei Wildvögeln und Hausgeflügel weiterhin aktiv.

Die Stadt Duisburg hat jedoch gemäß eines Erlass‘ des Umweltministeriums NRW eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Stallpflicht für Geflügel wieder auf die Risikogebiete in der Nachbarschaft der Wildvogelrastplätze Rheinaue Baerl-Binsheim bzw. Rheinaue Walsum begrenzt. Die Allgemeinverfügung wird zeitnah im nächsten Amtsblatt der Stadt veröffentlicht. Bis zur Veröffentlichung der Allgemeinverfügung gilt noch die Stallpflicht für das gesamte Duisburger Stadtgebiet.

In den oben genannten Risikogebieten ist Geflügel weiterhin ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, Voliere).

Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, weitere Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest zu ergreifen.

Weitere Informationen, wie die Verfügung im Wortlaut und eine Karte der Risikogebiete, können auf der Homepage des Institutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz (Veterinäramt) abgerufen werden.

http://www.duisburg.de/vv/53-5/52/102010100000101803.php

 

Tierseuchenverfügung vom 20.12.2016 ist in Oberhausen aufgehoben

Die Stadt Oberhausen weist darauf hin, dass die Tierseuchenverfügung/Anordnung der Aufstallung von Geflügel vom 20.12.2016 zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus  (Geflügelpest) ab sofort aufgehoben ist.

Die Stallpflicht für Geflügel im Stadtgebiet Oberhausen gilt nicht mehr.

 

Geflügel: Stallpflicht in Mülheim wird aufgehoben (8. Februar)

Ab heute entfällt die strenge Stallpflicht, die im Dezember 2016 aufgrund der drohenden Geflügelpest (“Vogelgrippe”) in Mülheim an der Ruhr angeordnet wurde. Somit dürfen private wie auch gewerbliche Tierhalter ihr Geflügel wieder aus dem Stall entlassen.

Es gab bisher keinen nachgewiesenen Fall von Geflügelpest in Mülheim. Komplette Entwarnung kann allerdings bisher nicht gegeben werden. Immer noch werden bundesweit neue Geflügelpestfälle festgestellt. Daher wird die Stallpflicht nur in bestimmten Regionen Nordrhein-Westfalens aufgehoben, so auch in Mülheim, in denen ein geringes Ansteckungsrisiko aufgrund einer geringen Geflügeldichte und fehlender Risikogebiete, wie z.B. Sammelstellen für Wildvögel, erwartet wird.

Geflügelhalter sind aber weiterhin verpflichtet, Stallungen nur in Schutzkleidung zu betreten. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass keine Kontamination durch Kot von Wildvögeln stattfinden kann. Zum Trinkwasser der Tiere dürfen Wildvögel keinen Zugang haben. Das Veterinäramt bittet dringend alle Geflügelhalter, die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um auch weiterhin den Ausbruch der Geflügelpest im Stadtgebiet zu verhindern.

Wir fordern noch einmal alle Geflügelhalter auf, umgehend eine Meldung bei der Tierseuchenkasse NRW bzw. beim Veterinäramt vorzunehmen, sofern sie ihre Geflügelbestände noch nicht dort gemeldet haben. 

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