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Duisburg. Die Beratungen zum Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd sind noch nicht abgeschlossen. Die Stadt Duisburg empfiehlt daher den Bürgerinnen und Bürgern, die folgenden Regelungen zum Nahrungspflanzenanbau zu berücksichtigen.

Im Teilgebiet 1 (Wanheim-Angerhausen und Teile von Hüttenheim) soll insgesamt auf den Anbau von Nahrungspflanzen verzichtet werden. Ausgenommen sind hier nur Grundstücke, auf denen bereits Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden sind oder konkrete Untersuchungen belegen, dass Nahrungspflanzen gefahrfrei angebaut werden können.

Im Teilgebiet 2 (großflächiger Bereich südlich der Ruhr und östlich des Rheins) sollte je Garten der Anbau von Nahrungspflanzen auf eine Fläche bis maximal 10 m² beschränkt werden. Obstbäume und Beerensträucher sind von dieser Regelung ausgenommen.

Darüber hinaus wird für das gesamte Stadtgebiet nochmals auf die bereits seit 1999 bestehenden Verhaltensempfehlungen für die Gartennutzung hingewiesen, die auf der Internetseite des Amtes für Umwelt und Grün zu finden sind (www.duisburg.de/handlungsempfehlungen).

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