(Symbolfoto)
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Neukirchen-Vluyn/Duisburg. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Düsseldorf hat jetzt die Ermittlungen nach dem Chemikalienfund in Neukirchen-Vluyn übernommen. Es besteht zumindest der Anfangsverdacht einer Straftat nach § 89a StGB, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Nach dem bisherigen Erkenntnissen der Polizei befand sich unter den aufgefundenen Gegenständen kein funktionsfähiger Sprengkörper. Es waren jedoch alle Materialien für die Herstellung eines solchen vorhanden. Die Motivation für den Besitz der Chemikalien und weiteren Gegenstände ist derzeit noch unklar. Bisher haben sich keine belastbaren Hinweise auf salafistische oder islamistische Bezüge der Beschuldigten ergeben. Auch gibt es bisher keine Hinweise auf eine konkrete Anschlagsplanung.

Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen der Weseler Polizei am 10.05.2017 in einem Ermittlungsverfahren wegen Einbruchs sind in der Garage eines 24-jährigen deutsch-polnischen Beschuldigten aus Neukirchen-Vluyn Gegenstände aufgefunden worden, die zur Herstellung von Sprengmitteln geeignet sind. Im Zuge der Ermittlungen durchsuchten Polizisten weitere Wohnungen und stellten Diebesgut sowie Computer, Handys und weitere Chemikalien und Gegenstände zum Bau von Sprengmitteln sicher.

Außerdem nahmen die Beamten zwei weitere Tatverdächtige, einen 27-jährigen Deutschen und einen 34-jährigen Iraker fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kleve ordnete der zuständige Richter gegen alle drei die Untersuchungshaft wegen des Verdachtes der Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion und wegen eine Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz (Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen) an.

Bei dem 27-Jährigen kommt ein Verstoß gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz dazu, denn bei ihm fanden die Beamten Kurz- und Langwaffen sowie Munition. Diese hatte er als Jäger teilweise im legalen Besitz mit der dazu gehörenden Waffenbesitzkarte. Der mutmaßliche Besitzer der Chemikalien und USBV-Bestandteile macht bisher keine Aussagen zur Herkunft der Gegenstände oder zur Motivation für den Besitz.

Im Zuge der Ermittlungen durchsuchten die Beamten zwischenzeitlich auch eine Wohnung und ein Lager in Bonn. Dort hatte einer der Beschuldigten Chemikalien (legal) bestellt. Der Geschäftsraum ist inzwischen durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wieder frei gegeben worden. Zur Klärung der sachgerechten Lagerung der Chemikalien laufen Anschlussermittlungen der zuständigen Ordnungsbehörden.

Die Duisburger Polizei konzentriert sich derzeit auf die umfangreiche Auswertung und Untersuchung der aufgefundenen Materialien und sonstigen Beweismittel.

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