Oberbürgermeister Sören Link (Foto: Stadt Duisburg/Uwe Koeppen)
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Duisburg. Für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens waren mindestens 10.879 gültige Unterschriften von Bürgern der Stadt Duisburg erforderlich. Die Prüfung der Stadt hat ergeben, dass das Quorum erreicht wurde.

Gemäß § 26 Abs. 6 GO NRW ist nunmehr unverzüglich durch den Rat festzustellen, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Weiter wird der Rat darüber zu befinden haben, ob dem Bürgerbegehren entsprochen wird oder nicht.

Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren, so unterbleibt ein Bürgerentscheid. Entspricht der Rat dem zulässigen Bürgerbegehren nicht, so ist gemäß § 26 Abs. 6 S. 3 GO NRW innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen.

 

Stellungnahme von Oberbürgermeister Sören Link:

„Entscheidung für oder gegen das DOC sollten die Duisburger treffen“

„Das Quorum für das Bürgerbegehren wurde erfüllt. In seiner kommenden Sitzung wird der Rat nun darüber entscheiden, ob er diesem folgt oder ob er die Entscheidung über das geplante Designer Outlet Center in die Hände aller Bürger legt.

Geschieht letzteres, planen wir den Bürgerentscheid am 24. September durchzuführen, gemeinsam mit der Bundestagswahl und der Wahl des Oberbürgermeisters.

Bei aller Emotionalität, die den Prozess begleitet – und die ich sehr gut nachvollziehen kann – ist es mir wichtig, nochmals zu betonen, dass unsere Einflussmöglichkeiten begrenzt sind. Das Grundstück gehört nicht der Stadt Duisburg und der manchmal erweckte Anschein, dass es für das Gelände eine Vielzahl alternativer Nutzungsmöglichkeiten gibt, entspricht – leider – nicht den Tatsachen. Ich finde nach wie vor, dass das Projekt eine Chance für unsere Stadt ist.

Ich bin allerdings auch der Meinung, dass eine Entscheidung von dieser Tragweite durch möglichst viele Bürgerinnen und Bürger legitimiert sein sollte. Niemand kann ein Interesse daran haben, ein solches Vorhaben gegen den Willen der Menschen durchzudrücken. Der Bürgerentscheid würde uns Klarheit darüber verschaffen, welchen Weg wir gehen wollen und sollen.

Ich begrüße deswegen die Beteiligung aus der Bürgerschaft. Sie können sich darauf verlassen, dass wir weiterhin alle nun folgenden Schritte transparent darstellen werden.“

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