Ausschnitt aus Emil Nolde, „Frauen im Blumengarten“, 1916, © Nolde Stiftung Seebüll, Foto: Britta Lauer
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Duisburg. Restitution (Anm.d.Red.: Die Rückerstattung geraubter, enteigneter und zwangsverkaufter Kulturgüter) des Gemäldes „Frauen im Blumengarten“ von Emil Nolde – Die Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum hat das Gemälde „Frauen im Blumengarten“ von Emil Nolde an die Erben der ehemaligen Besitzer zurückgegeben.

Im Jahr 2004 forderten die Erben des jüdischen, in Dresden ansässigen Sammlerehepaares Eduard und Rita Müller das Lehmbruck Museum erstmals zur Rückgabe auf. In der Amtszeit der aktuellen Museumsdirektorin, Dr. Söke Dinkla, entschied das Kuratorium der Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum, einen Förderantrag für Provenienzrecherche (Anm.d.Red.: Herkunftsforschung) bei der damaligen Arbeitsstelle für Provenienzforschung, Berlin (heute: Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, Magdeburg) zu stellen. Die Recherche wurde von Facts & Files, Historisches Forschungsinstitut Berlin, durchgeführt. Das Fazit ist, dass das Gemälde eindeutig als zur Sammlung Müller gehörig identifiziert wurde und dass es sich um einen NS-verfolgungsbedingten Verlust handelt.

Demzufolge beschloss das Kuratorium der Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum im November 2015: „Die Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum erkennt den NS-verfolgungsbedingten Verlust des Gemäldes Frauen im Blumengarten von Emil Nolde an, so dass nach den Maßgaben der Washingtoner Erklärung eine Restitution angezeigt ist.“

Anfang 1942 war Eduard Müller im Konzentrationslager Auschwitz ermordet worden. Kurz darauf versuchte Rita Müller die Flucht, zu deren Finanzierung sie u.a. das Nolde-Gemälde verkaufte. Doch auch sie wurde von den Nazis aufgegriffen und erlitt das gleiche Schicksal wie ihr Ehemann. Der Sohn konnte noch 1938 von Prag aus emigrieren.

Nun sind es die Urenkel des Sammlerehepaares, die das Gemälde zurück erhalten haben.

Für Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link ist der Abschluss des Restitutionsgesuches ein wichtiger Schritt: „Mir ist es eine Herzensangelegenheit, dass wir zu einer fairen und gerechten Lösung gefunden haben, wie es die Washingtoner Erklärung vorsieht. Das geschehene Unrecht kann damit nicht wiedergutgemacht werden, aber das in unseren Mitteln Stehende haben wir nun getan.“

Der Kulturdezernent der Stadt Duisburg, Thomas Krützberg, hat seit Beginn seiner Amtszeit 2013 die Gespräche um die Rückgabe maßgeblich mitgeführt: „Ich empfinde Erleichterung dabei, das Gemälde seinen rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben. Dass dieser Weg so lang war, ist der Verantwortung geschuldet, die das Museum als Bewahrer öffentlichen Eigentums besitzt. Letztlich sind die historischen Fakten auschlaggebend, die uns zur Rückgabe veranlassen.“

Museumsdirektorin Dr. Söke Dinkla „sieht das Museum in der historischen Verantwortung, die Enteignung der jüdischen Bevölkerung fundiert zu erforschen und Werke unserer Sammlung, die, wie Noldes Blumengarten, unter dem Druck nationalsozialistischer Verfolgung entzogen wurden, zu restituieren. Deshalb bin ich froh, dass mich das Kuratorium legitimiert hat, den Grundsätzen der Washingtoner Erklärung, der Erklärung von Terezin sowie der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz vom Dezember 1999 zu folgen.“

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