(Foto: Christian Voigt/LokalKlick)
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Neukirchen-Vluyn. Das hohe Verkehrsaufkommen und die gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Geldernschen Straße im Bereich der Ortschaft Rayen beschäftigen die Anlieger seit langem. Im Juli vergangenen Jahres hatte Bürgermeister Harald Lenßen daher die von vielen geforderte Geschwindigkeitsreduzierung für die Ortsdurchfahrt angeordnet – wohlwissend dass dies eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Straßenbau NRW fällt. Vorab geführte Gespräche mit Straßen NRW führten jedoch aus Sicht der Stadt Neukirchen-Vluyn zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis.

Der Landesbetrieb hatte daraufhin die Anordnung des Bürgermeisters im April als „ermessensfehlerhaft“ beurteilt, der Kreis Wesel wurde aufgefordert, eine Entscheidung zu treffen. Mitte Juli erging von Seiten des Landes außerdem eine Klage gegen die Stadt in Sachen „Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in Rayen“. Diese wurde zwischenzeitlich wieder zurückgezogen.

(Foto: Christian Voigt/LokalKlick)

Dafür erreichte nun die wohl endgültige Weisung des Kreises Wesel das Neukirchen-Vluyner Rathaus. Hierin heißt es, dass die durch den Bürgermeister angeführten Maßnahmen „zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgas“, ein sogenannter Lärmaktionsplan, keine rechtliche Grundlage zur Durchführung von Maßnahmen straßenverkehrsrechtlicher Art darstellen. Neben der Straßenverkehrsordnung und den gültigen Lärmschutzrichtlinien seien weitere Vorschriften zu beachten. Auch die angeführten vorhandenen Schäden an den Straßen rechtfertigen keine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung. Präventiv seien derartige Maßnahmen nicht zulässig, gravierende Beschädigungen des Straßenkörpers seien jedoch derzeit nicht festzustellen, so der Kreis Wesel in seinem Schreiben an die Stadt. Eine „besondere Gefahr“, die auf besondere örtliche Verhältnisse und das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Leben und Gesundheit der Verkehrsteilnehmer zurückzuführen sein muss, liege ebenfalls nicht vor. Zuletzt sei im Juni eine 72 Stunden lange erneute Datenerhebung im betroffenen Bereich der Geldernschen Straße durchgeführt worden. 85% der Durchfahrten haben hierbei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h nicht überschritten. Somit liege laut Kreis ein optimaler Wert vor. Darüber hinaus seien laut Kreispolizeibehörde seit 2012 nur fünf Unfälle registriert worden. Die Unfalllage sei daher unauffällig. Die Anordnung des Bürgermeisters ist damit rechtswidrig ergangen und kann nicht umgesetzt werden.

„Mir war bewusst, dass meine im letzten Jahr ergangene Anordnung nicht dem vorgesehenen Weg hin zu einer Entlastung der Rayener Bürgerinnen und Bürger entsprach. Die vielen vorangegangenen Gespräche hatten aber erahnen lassen, dass von Seiten des Landes keinerlei Bedarf für eine Geschwindigkeitsreduzierung gesehen wird, sodass dies die einzige verbliebene Möglichkeit war, um eine Entscheidung zu erzwingen. Wir sollten uns nun gemeinsam darauf konzentrieren, die kürzlich vor Ort mit Bundesverkehrsminister Dobrindt sowie weiteren politischen Vertretern und Bürgern erörterte Verlängerung der B528 mit Nachdruck voranzutreiben. Nur so kann meiner Meinung nach eine langfristige Entlastung erreicht werden“, zeigt sich Bürgermeister Harald Lenßen weiterhin optimistisch.

(Foto: Christian Voigt/LokalKlick)

Presseinformation Kreis Wesel: Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung an der Ortzufahrt Neukirchen-Vluyn-Rayen (Geldernsche Straße/L 474)
Der Kreis Wesel hat die Stadt Neukirchen-Vluyn aufgefordert, die von ihr getroffene, aber noch nicht umgesetzte Anordnung, an der Ortzufahrt Neukirchen-Vluyn-Rayen (Geldernsche Straße/L 474) eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einzurichten, zurückzunehmen. Die fachtechnische Prüfung hat in Übereinstimmung mit der Bewertung des Ministeriums für Verkehr Nordrhein-Westfalen ergeben, dass die für die Anordnung notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben sind. 

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