Sondereinsatz und Nachtarbeit für den gemeindlichen Bauhof (Foto: privat)
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Sonsbeck. In den vergangenen Wochen kam es wiederholt zu nächtlichen Sondereinsätzen für die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes. Grund hierfür war ein reißfester Aufnehmer o. ä., der in die Kanalisation entsorgt wurde und sich in einer Pumpstation festgesetzt hatte.

Durch die Störung der Pumpstation entsteht ein Rückstau des Abwassers in die Kanalleitung und eine Meldung an die Mitarbeiter des Bauhofes erfolgt. In der Nacht muss dann unter anderem der sogenannte „Zerhacker“ aus dem Abwasser gehoben und der Aufnehmer Faden für Faden entfernt werden – teilweise mehrmals innerhalb einer Woche.

Die Gemeinde Sonsbeck weist ihre Bürgerinnen und Bürger in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das Einleiten fester Stoffe in den Kanal strengstens verboten ist. Jeder Anschlussnehmer haftet nach § 19 der Entwässerungssatzung für Schäden an der Kanalisation. Die durch die nächtlichen Einsätze entstehenden Kosten werden von jedem Beitragszahler mit seiner Abwassergebühr gezahlt.

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