(Symbolfoto)
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Duisburg. Der bundesweite Vorlesetag von der Stiftung Lesen, der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ und der Deutschen Bahn Stiftung findet seit 2004 jedes Jahr im November statt und gilt heute als das größte Vorlesefest Deutschlands. Es soll ein öffentlichkeitswirksames Zeichen für das Vorlesen gesetzt und so Freude am eigenen Lesen geweckt werden. Das „LauschGericht“ greift diesen Impuls auf und knüpft bei der alten, klösterlichen Tradition der Tischlesung an.

Die Idee: Überall da, wo sich Menschen zu einer gemeinsamen mittäglichen Mahlzeit versammeln, dürfen sie sich um einen „Vorleser“ für die Zeit ihrer Mahlzeit bewerben – eine kleine literarische Pause am Küchentisch. Vorleser und Zuhörer kennen sich nicht, verbinden sich aber in diesem gemeinsamen LauschGericht: Die Zuhörer essen und der/die Vorleser/in liest aus einem von ihm/ihr ausgewählten Buch vor. Ein kleines, poetisches Geheimnis nimmt für einen zufälligen Augenblick Platz am Esstisch. Nach der Lesung lässt der/die Vorleser/in lediglich das aufgeschlagene Buch als Spur zurück.

Am Freitag, den 17.11.17 um 12:30 Uhr kommt zum ersten Mal ein (prominenter) Überraschungsgast mit einem Buch der Wahl ins „Café Offener Treff“ an der Holtener Straße 176 in 47167 Duisburg, um dort während des Mittagstisches eine halbstündige Vorlesung zu halten.

Um eine Anmeldung im Café unter Tel.: 0203-44989672 wird gebeten, da nur eine begrenzte Zahl an Sitzmöglichkeiten vorhanden ist.

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