(Symbolfoto)
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Duisburg. “Die Kameras am Pollmanneck in Marxloh haben den gewünschten Erfolg gebracht”, zeigte sich Polizeipräsidentin Elke Bartels heute zufrieden nach einem Jahr Videobeobachtung in Duisburg. Durchschnittlich zehnmal pro Monat ergaben sich aus der Beobachtung der Kameras polizeiliche Einsätze. Daraus resultierten in den ersten drei Quartalen 84 Strafverfahren u.a. wegen Diebstahls, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung aber auch Raub, Bedrohung oder Nötigung. “Dieses Ergebnis zeigt”, so Dr. Bartels, “dass wir den richtigen Ort gewählt haben”. Die Bilanz beweist aber auch, dass es keinen Verdrängungseffekt gegeben hat und weiterhin Straftaten rund um das Pollmanneck begangen werden. Damit besteht die Rechtsgrundlage für die Videobeobachtung aus § 15a des POLG NRW weiter. Die Polizeipräsidentin hat daher entschieden, die Videobeobachtung bis zum 31.Juli 2018 fortzusetzen.

An den folgenden Beispielen zeigt sich das gesamte Spektrum der polizeilichen Arbeit:

Unmittelbar nach Inbetriebnahme der Anlage, am 6. Januar 2017, versuchten junge Männer offensichtlich herauszufinden, wie die Videobeobachtung wirkt. Am Abend, gegen 19:30 Uhr, bildete sich dort eine Ansammlung von Menschen. Bereits nach 60 Sekunden, also bevor etwas passieren konnte, erfolgte eine polizeiliche Überprüfung. Sechs Wochen später, am 19. Februar 2017, schlugen sich am frühen Abend mehrere Personen in der Nähe des Pollmannkreuzes. In dem Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung konnten die Tatverdächtigen im Nachgang auf den Videobildern identifiziert werden. Am 7. April konnte der Videobeobachter blitzschnell helfen, als am Pollmannkreuz eine Frau kollabierte; ein Rettungswagen war schnell vor Ort und brachte die Patientin in ein Krankenhaus. Am 5. Mai gab es gegen 23:50 Uhr auf der Wolfstraße einen größeren Streit, bei dem auch scharf geschossen wurde. Zwar ereignete sich die Schussabgabe außerhalb des videobeobachteten Bereiches, allerdings konnten die flüchtigen Tatverdächtigen mit ihren PKW von einer Kamera erfasst und aufgezeichnet werden. Quasi per “Livecam” konnte der Videobeobachter am Donnerstag, den 7. September, einen Tatverdächtigen beim Diebstahl live beobachten und zum Ergreifen des Tatverdächtigen beitragen. Ebenso konnte der Videobeobachter am 13. Oktober, gegen 22:30 Uhr nach einem Einbruch einen Tatverdächtigen auf dem Monitor erkennen und die Streife zu seiner Festnahme dirigieren. Am Dienstag, 17. Oktober, gegen 20:00 Uhr, zeigten die Kameras einen Autokorso, bei dem mehrere Autos teilweise mit Flaggen behängt waren. Bei den sofort eingeleiteten Kontrollen stoppten die Beamten den Korso, sorgten für einen ordnungsgemäßen Zustand der Fahrzeuge und schrieben natürlich die entsprechenden Anzeigen. Der bislang letzte aus dem üblichen Rahmen fallende Vorfall ereignete sich am Mittwoch, 25. Oktober. Um 16:41 Uhr wurde vor laufenden Kameras ein Kind von einem PKW angefahren. Nachdem der Videobeobachter umgehend die Rettungskette für das schwerverletzte Kind in Gang gesetzt hatte, konnten die Aufnahmen als Beweismittel für die weitere Bearbeitung des Verkehrsunfalls verwendet werden. (ots)

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