Bei Rotlicht zu fahren ist kein Kavaliersdelikt. Das Foto zeigt: Autofahrer, die eine Ampel bei "rot" passieren, gefährden Radfahrer, Fußgänger, andere Autofahrer und sich selber (Foto: © Landeshauptstadt Düsseldorf/Ordnungsamt)
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Düsseldorf. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich – wie viele andere Kommunen in Deutschland auch – bei der Beschaffung der Rotlichtüberwachungsanlagen des größten Anbieters bedient, im Vertrauen darauf, dass dessen Anlagen korrekt funktionieren. Die Landeshauptstadt Düsseldorf wurde jedoch am 10. Januar 2018 von der Jenoptik Robot GmbH darüber informiert, dass insgesamt acht im Stadtgebiet von Düsseldorf installierte Anlagen zur Überwachung von Rotlichtverstößen (Typ »Traffipax TraffiPhot III) nicht der geltenden Bauartzulassung entsprechen. Daraufhin hat die Stadt vorsorglich alle betroffenen Anlagen noch am selben Tage außer Betrieb genommen. Seit diesem Termin sind zudem keine Bußgeldverfahren mehr auf der Basis von Daten jener Anlagen eingeleitet worden. Bereits eingeleitete Verfahren sind durch das Ordnungsamt vorläufig angehalten oder eingestellt worden.

Aktuell werden Schadenersatz-Forderungen an den Hersteller geprüft. Bereits abgeschlossene Bußgeldverfahren können nur von einem Gericht aufgehoben werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass gemachte Fotos durchgängig eindeutige Rotlichtverstöße zeigen. Anhaltspunkte dafür, dass es durch den geringen seitlichen Abstand zu fehlerhaften Bußgeldbescheiden gekommen sein könnte, liegen der Stadt daher bislang nicht vor. Die Landeshauptstadt Düsseldorf legt großen Wert auf eine ordnungsgemäße und transparente Abwicklung ihrer Verkehrsüberwachung. Dazu gehört, dass ausschließlich Fachunternehmen mit der Installation und Wartung solcher Anlagen beauftragt werden und nur Messergebnisse verwertet werden, die den hohen technischen und rechtlichen Anforderungen vollumfänglich genügen.

Im Rahmen einer von der Stadt umgehend veranlassten Befundprüfung durch den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen (LBME), die am Freitag, 16. Februar, abgeschlossen wurde, wurde festgestellt, dass keiner der geprüften acht Rotlichtüberwachungsstandorte die Anforderungen der aktuellen Bauartzulassung bezüglich des seitlichen Mindestabstandes der Induktionsschleifen einhält. Die Anlagen werden deshalb bis auf Weiteres nicht mehr verwendet. Der LBME hat angekündigt, auf die Herstellerin zuzugehen, um das weitere Vorgehen abzuklären.

Nicht betroffen sind die beiden neuen Rotlicht-Überwachungsstandorte, an denen Anlagen eines anderen Herstellers verwendet werden.

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