Grafik: Rhein-Kreis Neuss
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Rhein-Kreis Neuss. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21. März den Haushalt für das Jahr 2018 mit einem Gesamtvolumen von 504,4 Millionen Euro verabschiedet. Für den in Ertrag und Aufwand ausgeglichenen Haushalt stimmten die Fraktionen von CDU, FDP, UWG/Die Aktive und FDB. SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Linke, Piraten und der parteilose Dr. Patatzki stimmten gegen den Haushaltsentwurf.

„Mit dem Haushalt 2018 gelingt uns ein Dreiklang aus Investition in Zukunftsthemen, Schuldenabbau und konsequenter Fortsetzung unserer Sparanstrengungen“, fasst Landrat Hans-Jürgen Petrauschke das Ergebnis zusammen. „Durch zusätzliche Mittel zur Stärkung der Sozialraumorientierung und eines Quartiermanagements, die Erhöhung der Übungsleiterzuschüsse der Sportvereine sowie der Erstellung eines Konzeptes zur Wohnraumförderung können wir in wichtigen Bereichen weitere Akzente setzen. Aber auch in der Wirtschaftsförderung und bei der Digitalisierung bietet uns der Haushalt Gestaltungsmöglichkeiten.“

Die Aufwendungen für Sozialleistungen inklusive der durch den Kreis zu zahlenden Landschaftsumlage machen mit 297,9 Millionen Euro insgesamt 64,6 Prozent der ordentlichen Aufwendungen des Kreishaushaltes aus. „Der Anteil dieser fremdbestimmten Ausgaben ist damit so hoch wie noch nie seit der Einführung des kommunalen Finanzmanagements“, so Petrauschke. Im Vorjahr lag der Anteil bei 60,2 Prozent; 2016 haben die Sozialleistungen 60,1 Prozent der ordentlichen Aufwendungen ausgemacht.

Die größte Einzelposition bei den Ausgaben ist die Landschaftsumlage von 124,9 Millionen Euro. Im Vorjahr lag diese noch bei 105,4 Millionen Euro. Für Sozialausgaben im SGB II fallen inklusive Personalaufwand 91,2 Millionen an. 2017 waren dies noch 93,7 Millionen Euro. „In dem Rückgang macht sich die positive Entwicklung des Wirtschaftsstandortes bemerkbar. Aber auch unsere mit dem Sozialen Handlungskonzept angestoßenen Aktivitäten zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit zeigen ihre Wirkung“, freut sich Petrauschke. Die Jugendarbeitslosigkeit im SGB II lag im Rhein-Kreis Neuss zum Jahresende 2017 bei 1,7 Prozent und ist damit eine der niedrigsten in Nordrhein-Westfalen.

Den Hebesatz der Kreisumlage hat der Kreistag auf 39,0 Prozent gesenkt. Dies ist der niedrigste Hebesatz seit 2002. Er entspricht nahezu der von den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in ihrer Stellungnahme geforderten Höhe von 38,96 Prozent.

Wie Landrat Petrauschke betont, könne die Kreisumlage weiter sinken: Eine mögliche Senkung der Landschaftsumlage durch den Landschaftsverband wird dazu führen, dass die Kreisumlage in dieser Höhe – 1,5 Prozentpunkte – nicht erhoben wird und die Kommunen damit noch mehr entlastet werden können.

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