Blick auf das Areal "Ulmer Höh´- Südteil", hier können jetzt bis zu 215 neue Wohneinheiten entstehen (Foto: © Landeshauptstadt Düsseldorf)
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Düsseldorf. Die Bevölkerung der Landeshauptstadt Düsseldorf wächst stetig – und damit steigt gleichzeitig die Frage nach qualitätvollem Wohnraum. Jetzt hat der Bebauungsplan “Ulmer Höh´- Südteil” (B-Plan Nr. 01/010) Rechtskraft erlangt. Damit wird Planungsrecht für bis zu 215 neue Wohneinheiten realisiert. Durch die vollumfängliche Anwendung des Handlungskonzeptes “ZUKUNFT.WOHNEN.DÜSSELDORF” wird auch durch dieses Projekt weiterer bezahlbarer Wohnraum im Düsseldorfer Stadtgebiet geschaffen.

Nach Verlagerung der Justizvollzugsanstalt von Düsseldorf nach Ratingen im Februar 2012 eröffnet sich die Chance, die Flächen unter Einbeziehung weiterer, unmittelbar angrenzender Flächen auf benachbarten Grundstücken neu zu entwickeln. Vorrangiges Ziel der Planung ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen für unterschiedliche Wohnformen und Wohntypologien im Bereich eines städtebaulich qualifizierten Geschosswohnungsbaus. Komplettiert wird das neue Quartier zudem durch eine Freiraumplanung, die vorrangig Frei- und Grünflächen mit Aufenthaltsqualität für die Bewohner schafft. Zusätzlich wird eine neue Wegeverbindung als Fuß- und Radweg von der Ulmenstraße zur Metzer Straße geschaffen.

Zur städtebaulichen Qualifizierung wurde 2012 ein Wettbewerb für das gesamte Areal der Ulmer Höh´ durchgeführt. Der Siegerentwurf stammt von dem niederländischen Büro BDP Khandekar aus Rotterdam. Im August/September 2017 fand die öffentliche Auslegung gem. §3(2) BauGB statt. Die Planung lag zur Einsicht im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf öffentlich aus.

Der Bebauungsplan setzt das zukünftige Planungsrecht (Allgemeine Wohngebiete) für den Geltungsbereich des “Ulmer Höh`- Südteils” fest. Baubeginn ist für das Frühjahr 2018 geplant.

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