Robert Bruland vom Fachbereich Straßen und Kanäle kennt die Fälle: Pflegt der Grundeigentümer seinen Garten nicht, gibt es schnell Ärger wegen überhängendem Grün und zuwachsenden Bürgersteigen (Foto: Stadt Meerbusch)
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Meerbusch. Wenn Bürgersteige und Radwege schrumpfen: Wildwuchs aus privaten Gärten sorgt für Beschwerden

Bürgersteig überwuchert, Kinderwagen kommt nicht mehr durch, Radweg durch Äste versperrt – beim Fachbereich Straßen und Kanäle der Stadtverwaltung gehen derzeit vermehrt Beschwerden wegen Wildwuchs ein, der von privaten Grundstücken in den öffentlichen Straßenraum wuchert. Auch die Straßenbegeher der Stadt haben ein Auge auf derlei Ärgernisse. “Der Ablauf ist in solchen Fällen immer gleich, leider auch im Verhältnis sehr aufwändig”, erklärt Diana-Bianca Dragon, die sich im Technischen Dezernat um die Bereiche Straßenreinigung, Winterdienst und “Überhänge von privaten Grundstücken” kümmert. Auf Hinweis von Bürgern oder bei Feststellung durch die Straßenbegeher werden die Grundstückseigentümer angeschrieben und aufgefordert, den Wildwuchs innerhalb einer Frist von vier Wochen zu beseitigen. Geschieht auf Aufforderung nichts, wird ein weiterer Brief verschickt. Gibt es wieder keine Reaktion, beginnt ein formelles “Anhörungsverfahren”. Notfalls gibt es ein Bußgeld oder die Stadt lässt die Überhänge auf Kosten des Grundstückseigentümers beseitigen.

“Ärger wie diesen kann man sich allerdings ersparen und selbst auf einen ordnungsgemäßen Zustand rund um sein Grundstück achten”, sagt Dragon. Hinweise auf Wildwuchs im öffentlichen Straßenraum nimmt sie unter der Telefonnummer 02150 / 916-258 oder per E-Mail an diana-bianca.dragon@meerbusch.de entgegen.Noch besser sei es allerdings, wenn sich Nachbarn gleich direkt “von Mensch zu Mensch” einigen.

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