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Voerde. Im Interesse der ehrlichen Steuerzahler und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger hat die Stadt Voerde beschlossen, eine Hundebestandsaufnahme im gesamten Stadtgebiet durchzuführen. Für die Durchführung ist die Firma „Springer Kommunale Dienste GmbH“ beauftragt worden, deren Mitarbeiter ab dem 04.09.2018 alle Haushalte zur Hundehaltung befragen werden. Die Wohnungen dürfen dazu unaufgefordert nicht betreten werden. Die Auskunftserteilung der Hundehalter erfolgt an der Hauseingangstüre und auf freiwilliger Basis. Die Befragung dauert voraussichtlich zwei Monate.

Die Mitarbeiter sind im gesamten Stadtgebiet mit einem sichtbar zu tragenden Ausweis der Stadtverwaltung ausgestattet und haben aus Gründen des Datenschutzes keine Informationen über bereits angemeldete Hunde. Aus diesem Grund müssen alle Haushalte kurz befragt werden (bspw. ob und seit wann sich Hunde im Haushalt befinden) – auch Hundehalter, die ihren Hund bereits ordnungsgemäß angemeldet haben.

Ziel der Hundebestandsaufnahme ist die vollständige Erfassung aller in Voerde gehaltenen Hunde, um ein Höchstmaß an Steuergerechtigkeit zu erreichen. Insbesondere soll festgestellt werden, ob und inwieweit Hundehalter ihre Hunde ordnungsgemäß bei der Stadt Voerde angemeldet haben. Nach § 8 der Hundesteuersatzung der Stadt Voerde sind alle Hundehalter verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt Voerde anzumelden. Steuerpflichtiger Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.

Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit

  • 88,00 € für einen Hund,
  • 104,00 € (je Hund) wenn zwei Hunde gehalten werden und
  • 119,00 € (je Hund) wenn drei oder mehr Hunde in einem Haushalt gehalten werden
  • 600,00 € (je Hund) für gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Hundesteuersatzung

Für bisher nicht gemeldete Hunde müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. In Einzelfällen können (bei nicht ordnungsgemäßer Anmeldung) Bußgelder festgesetzt werden. Zuvor wird allerdings Jedem die Gelegenheit gegeben, die bisher unterbliebene Anmeldung seines Hundes oder seiner Hunde selbst nachzuholen.

Anmeldungen zur Hundesteuer können persönlich im Bürgerbüro der Stadt Voerde (Rathausplatz 20), schriftlich, per Fax (02855/80-525) oder E-Mail (steuern@voerde.de) vorgenommen werden. Bitte verwenden Sie dafür den amtlichen Vordruck, den Sie auf der Homepage der Stadt Voerde (https://www.voerde.de/de/dienstleistungen/hundesteuer/) unter Verwaltung/Steuern und Abgaben/Hundesteuer/Notwendige Formulare finden. Sofern von der Übersendung per E-Mail Gebrauch gemacht wird, muss der Anmeldebogen unterschrieben eingescannt übersandt werden. Bei Fragen rund um die Hundebestandserfassung oder Hundesteueranmeldung können Sie sich gerne an den FD 3.1 – Steuern zu den Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr vormittags 08:30 – 12:00 Uhr sowie Di u. Do nachmittags 14:00 – 16:00 Uhr wenden.

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