(Foto: Polizei)
Anzeige

Essen/Mülheim. Als gefährlich eingestufte Haltestellen befinden sich meist an Schulen oder Unfallschwerpunkten und sind mit einem roten Dreieck auf dem Haltestellenschild markiert. Schalten Bus oder Schulbus das Warnblinklicht ein, heißt es für Autofahrer laut §20 StVO: Überholverbot oder Schrittgeschwindigkeit!

Gerade jetzt, zu Schulbeginn, möchten Polizei, Ruhrbahn GmbH, Verkehrswacht und Unfallkommission Autofahrer und Verkehrsteilnehmer für die hier geltenden Regelungen sensibilisieren.

Hätten Sie es gewusst?
Ist der Linienbus oder Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht noch in Bewegung, heißt es für Autofahrer laut §20 StVO: Überholverbot!

Steht der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle, ist das Überholen nur mit Schrittgeschwindigkeit – also maximal 7 km/h – erlaubt. Das gilt übrigens auch für die Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn, sogar, wenn mehrere Fahrstreifen zwischen dem Bus und dem Gegenverkehr liegen. Eine Ausnahme bilden baulich getrennte Fahrbahnen.
Wenn das Warnblinklicht am Bus aus bleibt, darf der Bus mit mäßiger Geschwindigkeit, aber mit der nötigen Vorsicht passiert werden. Im Zweifelsfall sollten Autofahrer dennoch stehenbleiben, um keinen Passanten zu gefährden. So sollen die zu- und aussteigenden Fahrgäste im Straßenverkehr besser geschützt werden.

Polizeidirektor Wolfgang Packmohr, Leiter Direktion Verkehr: „Jetzt, kurz nach dem Schulstart, gibt es viele Kinder, die sich den Weg zur Schule bahnen. Unsere kleinen Verkehrsteilnehmer können Gefahrensituationen noch nicht so gut einschätzen. Unvermittelt betreten sie vielleicht die Straße oder laufen noch schnell zum Bus. Umso wichtiger ist es, dass die Erwachsenen mit aufpassen und sich richtig verhalten. Wir möchten daher auf die Bedeutung des Warnblinklichts an Bushaltestellen aufmerksam machen und so Unfälle verhindern.”

Frank Kreutzenstein, Leiter Verkehrslenkung der Ruhrbahn, und Klaus Imm, Verkehrslenkung der Ruhrbahn, stimmen dem voll und ganz zu: „Leider bemerken wir sehr oft, dass sich bei den als gefährlich eingestuften Haltestellen die Verkehrsteilnehmer nicht an das Überholverbot halten. Wir glauben, dass es auch nach mehreren Jahren auf der Straße sinnvoll ist, sein Wissen über Verkehrsregeln aufzufrischen – zur eigenen Sicherheit und zum Wohle der Mitmenschen.”

  • In Mülheim an der Ruhr sind bislang 14 Haltestellen mit dem roten Dreieck gekennzeichnet. Zwei Drittel betreffen die Buslinien 129, 134 und 151.
  • In Essen sind zurzeit 33 Haltestellen gekennzeichnet. Die meisten liegen auf den Strecken der Buslinien 141, 170, 180 und 190.
  • Werden die Regelungen zum Warnblinklicht in § 20 StVO missachtet, kann das – je nach Situation und Verstoß – ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen.
Beitrag drucken
Anzeigen