Überprüfung der Düsseldorfer Straßennamen: Dr. Benedikt Mauer (Stadtarchiv, links im Bild) und Dr. Bastian Fleermann (Mahn- und Gedenkstätte) stellten die Arbeit des wissenschaftlichen Beirats vor (Foto: © Landeshauptstadt Düsseldorf/Melanie Zanin)
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Düsseldorf. Einstimmig und fraktionsübergreifend hat der Düsseldorfer Kulturausschuss ein Konzept beschlossen, nach dem die Namen von öffentlichen Straßen und Plätzen im Stadtgebiet überprüft werden sollen: Immer wieder kommt es zu Zweifelsfällen, ob die Menschen, nach denen Straßen benannt wurden, eine nationalsozialistische, rassistische oder koloniale Vergangenheit haben und ob sie auch in Zukunft geeignet erscheinen, als gesellschaftliches Vorbild zu gelten. Von den knapp 3.500 Düsseldorfer Straßennamen sind etwa 30 Prozent nach Personen benannt. Diejenigen, die nach 1870 verstorben sind, werden überprüft.

Beschlossen wurde die Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirats, in dem Historikerinnen und Historiker sowie alle Ratsfraktionen vertreten sind und in dem die Prüfung einzelner Straßennamen diskutiert wird. Dieser Beirat – geleitet von Dr. Benedikt Mauer (Leiter des Stadtarchivs) und Dr. Bastian Fleermann (Leiter der Mahn- und Gedenkstätte) – hat im Sommer 2018 seine Arbeit aufgenommen: Prüfungen können von ihm empfohlen werden, tatsächliche Umbenennungen kann am Ende jedoch nur der Stadtrat beschließen.

Namen von Düsseldorfer Straßen
Die Namen von Düsseldorfer Straßen, Plätzen und Wegen sind Ausdruck der wechselvollen Stadtgeschichte der vergangenen Jahrhunderte. Die Benennungen finden oder fanden immer in einem gesellschaftlich-historischen Kontext statt. Mentalitäten, politische Entwicklungen, zentrale Ereignisse (positiv wie negativ), große gesellschaftspolitische Themenfelder, ökonomische Konjunkturen sowie kulturelle, literarische oder künstlerische Strömungen spielen und spielten hierbei entscheidende Rollen.

Im Falle von Personennamen werden Straßennamen unter folgendem Grundsatz verliehen: Die betreffende Person sollte Vorbildcharakter in einem positiven Bezugsrahmen haben; ihr Name soll moralisch-ethische Orientierung bieten und auf eine politische, soziale, kulturell-künstlerische oder ökonomische Leistung verweisen, die es rechtfertigt, die Person mit einer Straßenbenennung zu würdigen. Neben Auszeichnungen (Ehrenbürgerwürde, Jan-Wellem-Ring, Martinstaler usw.) stellen Straßenbenennungen für die kommunale Selbstverwaltung ein wichtiges Instrument der öffentlichen Würdigung dar. In den meisten Fällen wurden Straßennamen posthum verliehen.

Insgesamt fast 3.500 benannte Straßen, darunter auch Privatstraßen, gibt es auf dem Stadtgebiet. Der mit circa 70 Prozent überwiegende Anteil der Straßen, Wege und Plätze in der Landeshauptstadt Düsseldorf ist personenunabhängig, beispielsweise nach historischen Ortsbezügen, Städten, Pflanzen, Baumarten etc., benannt. Dann folgen die Benennungen nach Männern mit einem Anteil von circa 27 Prozent und danach die Namensgebungen nach Frauen mit etwa 3 Prozent.

Kritische Prüfung der Straßennamen
Im besonderen Fokus der Prüfung sollen historisch belastende Faktoren stehen, die eine Straßenbenennung problematisch machen. Hierzu zählen: Verbrechen im Kontext des Kolonialismus, Verbindung der Personen mit Rassismus, Antisemitismus, Minderheitenverfolgung, Chauvinismus oder Militarismus sowie biografische Bezüge zur NS-Diktatur, zur NSDAP oder ihrer Gliederungen bzw. angeschlossenen Verbänden.

Der Kulturausschuss beauftragte das Stadtarchiv und die Mahn- und Gedenkstätte mit der Prüfung. Beide städtischen Institute werden durch eine zeitlich befristet angestellte Projektmitarbeiterin unterstützt. Ein wissenschaftlicher Beirat begleitet den Prüfungsprozess.

Das gesamte Straßenverzeichnis wurde hinsichtlich der oben genannten Kriterien durchgearbeitet. Derzeit werden knapp 100 Gutachten erstellt, die Liste ist aber nicht “geschlossen”. Es existiert kein Automatismus zur Umbenennung, falls eines oder auch mehrere der oben genannten Kriterien zutreffen sollten. Die betreffende Person/Bezeichnung ist selbstverständlich in ihrem historischen Kontext zu sehen. Eine einzelne Kategorien isoliert betrachtende Bewertung bzw. eine solche nach ausschließlich gegenwärtigen Moralvorstellungen wäre unwissenschaftlich. Zudem findet ein Abwägungsprozess statt, der das Spannungsverhältnis von zeitgenössischer Ehrung und notwendiger, auch unbequemer, gegenwärtiger Erinnerung in den Blick zu nehmen hat.

Im nächsten Schritt ordnet der Beirat die untersuchten Persönlichkeiten bestimmten Kategorien zu: A: schwer belastet/nicht haltbar; B: diskussionswürdig, teilweise belastet, Abwägungsprozess notwendig (hier wären auch erläuternde Informationen im öffentlichen Raum denkbar); C: unbelastet (unter C fallen sowohl völlig unbedenkliche Benennungen als auch solche, die heutzutage nicht mehr durchgeführt würden).

Diese Vorschläge werden dem Kulturausschuss übermittelt, zudem wird die Öffentlichkeit im Rahmen einer Informations- und Diskussionsveranstaltung über die Ergebnisse in Kenntnis gesetzt. Alle Sitzungen des Beirats werden protokolliert. Die abschließende Entscheidung über eine Umbenennung bleibt dem Stadtrat vorbehalten.

Welche Straßennamen fallen aus der Prüfung heraus
Nicht überprüft werden Personen, die vor 1870 gestorben sind (Beispiel: Fabriciusstraße, Heresbachstraße, Maximilian-Weyhe-Allee) sowie vormoderne Herrscherinnen und Herrscher (Beispiel: Merowingerstraße, Stephanienstraße, Kaiserstraße, Graf-Adolf-Platz, Carlsplatz). Diese Straßennamen werden nicht überprüft, da hier die Bewertungskriterien einer parlamentarisch-demokratischen, aufgeklärten Gesellschaft des 21. Jahrhunderts nicht angelegt werden können. Selbstverständlich werden Funktionsnamen (etwa Marktplatz, Zollstraße), Tier- und Planzennamen (Fichtenstraße, Dachsweg), Topographie- und Flurnamen (Auf’m Hennekamp) nicht überprüft. Toponyme (Ortsnamen wie Berliner Allee, Kölner Straße) werden ebenfalls in der Regel nicht überprüft. Ausnahmen sind Bezeichnungen mit kolonialgeschichtlichen oder militärhistorischen Bezügen (Beispiel: Sedanstraße, Spichernplatz).

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