Heike Troles, MdL, Frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion (Foto: privat)
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Grevenbroich/Dormagen/Rommerskirchen. Grevenbroich bekommt 13,1 Millionen Euro, Dormagen knapp 14 Millionen Euro und Rommerskirchen 1,4 Millionen Gesamtzuweisungen nach dem GFG

Dies ergibt sich aus der Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2019, die das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung veröffentlicht hatte.

Im Vergleich zu den ersten Zahlen vom Juli haben nun alle 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ein Plus in der Kasse. Die Landtagsabgeordnete Heike Troles erklärt, dass dies für Grevenbroich hier zusätzliche 834.637 Euro sind, die für kommunale Zwecke verwendet werden können. Dormagen erhält 812.177,00 Euro und Rommerskirchen 153.372,00 Euro zusätzlich.

Bei den Berechnungen wird berücksichtigt, dass eine positive Entwicklung bei den Steuereinnahmen in den Gemeinden automatisch zu geringeren Schlüsselzuweisungen im Folgejahr führt. Hintergrund der nun höheren Zuweisungen ist die weiterhin positive Steuerentwicklung vom 1. Oktober vergangenen Jahres bis zum 30. September 2018.

Hintergrund:

Die Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise und Landschaftsverbände) tragen die Kosten ihrer eigenen und der ihnen übertragenen Aufgaben, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten vom Land im Wege des Finanzausgleichs zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten neben den Zuweisungen aus dem Finanzausgleich (Gemeindefinanzierung – GFG) weitere Zuweisungen des Landes, die im Wesentlichen in einem direkten Zusammenhang mit den auf die Gemeinden und Gemeindeverbände übertragenen Aufgaben stehen.

Neben der Erhöhung der landesseitigen Zuweisung verzichtet die neue Landesregierung auf den kommunalen Finanzbeitrag zum „Stärkungspakt Stadtfinanzen“: Die Vorgängerregierung hatte vermeintlich reiche Kommunen mit 91 Millionen Euro pro Jahr zur Mitfinanzierung herangezogen.

Mit der nun vorliegenden Modellrechnung für das GFG 2019 erhalten die Kommunen eine Planungsgrundlage zur Aufstellung ihrer Haushalte für das Jahr 2019.

Die Modellrechnung für das GFG 2019 ist im Internet unter www.mhkbg.nrw.de abrufbar.

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