Die IHK-Hauptgeschaeftsstelle (Foto: IHK)
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Duisburg/Kreis Wesel. IHK erklärt die wichtigsten Begriffe

Nur noch wenige Monate, dann ist es soweit: Das Vereinigte Königreich verlässt die EU. Wie der Brexit am 30. März 2019 konkret aussehen wird, ist zwischen Brüssel und London umstritten. Für die Unternehmen bedeutet das: sie müssen sich auf verschiedene Szenarien einstellen. Ein Leitfaden der IHK zum Brexit sorgt für einen Überblick.

Was hat es mit dem Chequers Plan auf sich? Was ist gemeint, wenn vom No Deal oder Soft Brexit die Rede ist? Welche Ziele verfolgt das Free Trade Agreement? Die IHK hat alle wichtigen Fakten und Begriffe rund um den Brexit in einem Verzeichnis verständlich erläutert. Laufend erfolgt eine Aktualisierung.

„Die Unternehmen machen sich Sorgen, was mit dem Brexit aus sie zukommt. Das Schlimmste ist die Unsicherheit, denn unsere Firmen können nicht planen. Mit unserem Verzeichnis sorgen wir für Durchblick. Was der Wirtschaft bei uns am Niederrhein am meisten helfen würde, ist eine zügige Einigung zwischen London und Brüssel. Wenn der ungeregelte Brexit kommt, dann bleibt den Unternehmen kaum noch Zeit, ihre Lieferbeziehungen nach Großbritannien neu zu organisieren und sich auf zusätzliche Zoll-Bürokratie einzustellen“, so Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK Duisburg-Wesel-Kleve.

Das Brexit-Glossar ist zu finden auf der Website der Niederrheinischen IHK unter Stichwort „Brexit“

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