Philipp Einfalt (Foto: privat)
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Krefeld. Zu den neuen Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose in Krefeld hat gestern Philipp Einfalt, Vorsitzender des DGB-Stadtverbands Krefeld, Stellung genommen: „Um das Problem der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit in Krefeld in den Griff zu bekommen, setzt das Jobcenter Krefeld das neue Teilhabechancengesetz der Bundesregierung, das seit dem 1.1.2019 in Kraft ist, zügig um. Dazu müssen aber auch die Betriebe handeln. Mit den Programmen werden durch großzügige Lohnkostenzuschüsse, Weiterbildungsförderung und Coaching gute Voraussetzungen geschaffen, Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu ermöglichen Fachkräftesicherung zu verbessern. Die Zeit der Ausreden ist vorbei.“

Nach Daten des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) stehen dem Jobcenter Krefeld in diesem Jahr rund 25,5 Mio. Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II” zur Verfügung. Das sind rund 3,5 Mio. Euro mehr als im Vorjahr.

Der DGB unterstützt das Jobcenter Krefeld, die Mittel zielgenau einzusetzen: „Die zusätzlichen Mittel sind zunächst nicht zweckgebunden. Sie müssen aber bei den Personen ankommen, die der Gesetzgeber dafür vorsieht und zwar nach den entsprechenden Kriterien, wie z.B. tariflicher Entlohnung und der Vermeidung von Verdrängungseffekten am Arbeitsmarkt. Diese neue Gesetzgebung ist eine gute Chance, Langzeitarbeitslose wieder in gute Arbeit zu führen“, so Einfalt.

Im Hinblick auf das demnächst bevorstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Legitimität von Sanktionen im Hartz IV-System betont der DGB-Vorsitzende: „Bei den neuen Förderinstrumenten muss das Prinzip der Freiwilligkeit gelten. Statt die Betroffenen mit Forderungen zu belasten, gibt es jetzt gute Möglichkeiten, sie zu fördern.“

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