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Duisburg. Vier Angeklagte zu Jugendstrafen verurteilt

In dem Strafverfahren gegen vier Jugendliche im Alter zwischen 16 und 17 Jahren hat die 3. Große Strafkammer – Jugendkammer – in nicht öffentlicher Sitzung am 06.03.2018 ein Urteil verkündet.

Die vier Angeklagten wurden wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Schwangerschaftsabbruch und gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen zwischen vier und fünfeinhalb Jahren verurteilt. Die Haftbefehle gegen alle vier Angeklagten bleiben aufrechterhalten und in Vollzug.

Nach den Feststellungen der Kammer war einer der Angeklagten der mutmaßliche Vater des damals ungeborenen Kindes der – zur Tatzeit – 17-jährigen Geschädigten. Da er nicht Vater des Kindes werden wollte, verabredete er sich mit den weiteren Angeklagten, das ungeborene Kind und die Mutter zu töten. Hierzu traf sich der angeklagte Kindsvater mit der Geschädigten am 06.09.2018 zu einem Gespräch in Duisburg-Friemersheim. Die übrigen Angeklagten warteten dort mit Messern bewaffnet in einem Gebüsch versteckt. Der angeklagte Kindsvater begab sich mit der Geschädigten sodann an eine abgelegene Stelle. Auf sein Zeichen hin griffen die übrigen maskierten und jeweils mit Messern bewaffneten Angeklagten die Geschädigte, die – wie von den Angeklagten geplant – nicht mit einem Angriff auf ihr Leben rechnete, an und verletzten sie mit sieben Messerstichen. Nach den Feststellungen des Gerichts führten die Angeklagten ihren Plan, die Geschädigte und das ungeborene Kind zu töten, nicht weiter aus, konnten aber nicht strafbefreiend vom Mordversuch und der versuchten Abtreibung zurücktreten.

Das Gericht ist bei seinem Urteil davon ausgegangen, dass das Mordmerkmal der Heimtücke verwirklicht wurde.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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