Diese Wasser pumpende Anlage sorgt dafür, dass in einem Gebiet, in dem nicht mehr Trinkwasser gefördert wird, nach wie vor hohe und teure Auflagen wie in einem Trinkwasserschutzgebiet bestehen (Foto: Ferdi Seidelt)
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Duisburg. Dass die Mühlen der Bürokratie und der Justiz zwar langsam, aber redlich und rechtschaffen mahlen, ist sprichwörtlich. Ob das auch bei den Mahlwerken der politischen Korrektheit so ist, muss im Fall des Wasserschutzgebietes Rumeln langsam, aber sicher infrage gestellt werden. Wiewohl hier seit acht Jahren kein Trinkwasser mehr gefördert wird, hebt die Bezirksregierung Düsseldorf die entsprechende Verordnung nicht so einfach auf. Mehr noch: Hinter vorgehaltener Hand wird fortwährend eine andere Sau durchs Dorf getrieben – was die betroffenen Haushalte immer wütender macht.

Den neuesten Gerüchten will nun die CDU-Fraktion in der März-Sitzung der Bezirksvertretung Rheinhausen auf den Grund gehen. „Akteure“ der vermeintlichen Vorgänge sind die Niederrhein-Gold Tersteegen GmbH & Co. KG in Kapellen als Eignerin der Rumelner Wasserpumpe, die ENNI Moers, die Behördenleitung der Bezirksregierung und „unbekannte Kräfte, die die Aufhebung einer nicht mehr benötigten Unterschutzstellung nach allen Regeln der Kunst ausbremsen“.

So fragt die CDU erbost, ob es richtig sei, dass die ENNI wieder am Wasserwerk Rumeln beteiligt werden soll, um den Gesetzgeber zu veranlassen, im Sinne der Beibehaltung des Schutzgebietes zu handeln? Sogleich bohrt sie weiter: „Hat die ENNI doch noch Wasserrechte an der Gewinnungsanlage Rumeln? Wenn nein, was bedeutet das für das Wasserschutzgebiet? Wenn ja, steht das Angebot der Stadt Duisburg/der Stadtwerke Duisburg, diese Ansprüche durch anderweitige Lieferzusagen zu erfüllen?“ Schließlich wird auch noch die Düsseldorfer Behördenleiterin, Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher, gefragt, ob sie, aus welchem Gründen auch immer, die Entscheidung über die Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung an die Landesregierung weitergegeben hat, wenn ja, warum.

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