(Foto: privat)
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Kreis Wesel. Der Europäische Gerichtshof (EuGh) hat in seinem Urteil zur „Regelung über die Öffentliche Auftragsvergabe“ entschieden, dass Dienstleistungen des Transportes von Notfall-Patienten durch gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen. „Wir vom Kreisverband Niederrhein begrüßen diese Entscheidung. Dadurch können wir auch in Zukunft die seit Jahren etablierte Vernetzung aus Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Kreis Wesel sicherstellen. Dies ist eine wichtige Entscheidung. Dadurch werden Rettungsdienst und Katastrophenschutz langfristig gesichert“, macht Jan Höpfner, Vorstands-Vorsitzender des Deutschen Roten Kreuzes (DRK)-Kreisverbandes Niederrhein deutlich.

Bereichsausnahme

In seinem Urteil vom 21. März zur „Bereichsausnahme“ hatte der EuGh darauf hingewiesen, dass es sich bei der Betreuung und Versorgung von Notfall-Patienten in einem Rettungswagen durch einen Rettungs-Assistenten oder Rettungs-Sanitäter und beim qualifizierten Krankentransport um „Gefahren­abwehr“ handelt. Die Regelung, dass solche Aufträge europaweit ausgeschrieben werden müssen, kommt – so der EuGh – deshalb nicht zum Tragen und macht die „Bereichsausnahme“ möglich. Sie setzt aber untrennbar das Vorhandensein eines Notfalldienstes voraus. Dieser wird von anerkannten Hilfsorganisationen im Rettungsdienst, wie es unter anderem das DRK ist, geleistet.

DRK stellt praxis-erfahrene Einsatzkräfte

„Wir können mit unseren aktiven ehrenamtlichen Mitgliedern sicherstellen, dass auch im Rettungs- und Katastrophenfall viele praxis-erfahrene Einsatzkräfte zum Einsatz kommen“, führt Sascha van Beek, stellvertretender Vorsitzender des DRK-Kreisverbands Niederrhein aus. „Unsere ehrenamtlichen Mitglieder ergänzen unsere hauptamtlichen Mitarbeiter im Einsatzzug Rettungsdienst. Dadurch erreichen wir Personalstärken, die man sonst nur in Großstädten erwarten kann.“

Behandlungsplatz-50

Der DRK-Kreisverband Niederrhein übernimmt mit eigenen Einsatzkräften – gemäß dem Konzept „Behandlungsplatz-50“ – die Bereiche zur Versorgung von Schwerverletzten. Ebenso steht beim DRK-Stadtverband in Rheinberg, der zum Kreisverband gehört, ein Abrollbehälter mit dem notwendigen Material zur Verfügung. „So etwas leisten sonst nur die großen Berufs-Feuerwehren“, erläutert Jan Höpfner stolz die Leistungsfähigkeit seines Kreisverbandes.

Das Konzept des „Behandlungsplatz-50“ ist Bestandteil des Katastrophen­schutzes in Nordrhein-Westfalen. Es beschreibt einen sanitätsdienstlichen Verband in Bereitschafts­stärke. Seine Aufgabe ist  es, überörtliche Hilfe am Schadensort zu leisten, die Versorgung von bis zu 50 Patienten vorzunehmen und diese in geeignete Behandlungs-Einrichtungen zu bringen. „Für die Versorgung von Schwerverletzten, wie es in diesem Konzept beschrieben ist, benötigt man viele Notärzte“, berichtet Sascha van Beek. „Wir haben diese in unserem Kreisverband. Denn bei uns sind viele als Rettungs-Sanitäter, Rettungs-Assistenten oder Notfall-Sanitäter ‚groß‘ geworden und bleiben uns weiterhin als Ehrenamtliche verbunden.“

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