Anschriftenänderungen in Fahrzeugpapieren sind jetzt auch in den Meerbuscher Bürgerbüros möglich: Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage (Foto: Stadt Meerbusch)
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Meerbusch. Wer innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Meerbusch oder innerhalb des Stadtgebiets umzieht, kann ab dem 1. April in den Bürgerbüros gleichzeitig die Ummeldung im Melderegister und seine Anschriftenänderung in der Kfz-Zulassungsbescheinigung vornehmen lassen. Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt.

Im Rahmen eines Pilotprojekts hatten der Rhein-Kreis Neuss, die Stadt Jüchen und die Gemeinde Rommerskirchen bereits eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Die Bürgermeister Harald Zillikens (Jüchen) und Dr. Martin Mertens (Rommerskirchen) ebneten im vergangenen Jahr die Kooperation mit dem Rhein-Kreis Neuss, so dass eine Vielzahl von Adressänderungen in den Meldeämtern vorgenommen werden kann.

Für Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage ist die Einführung des Verfahrens in Meerbusch „ein weiterer konsequenter Schritt, durch Kooperationen und Digitalisierung Verwaltungsprozesse effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten“, wie sie sagen.

Die Mitarbeiter des Bürgerbüros wurden vom Straßenverkehrsamt entsprechend geschult. Über ein vom Kreis bereitgestelltes elektronisches Verfahren teilen die Stadtbediensteten die erfolgte Anschriftenänderung dem Straßenverkehrsamt mit. Dort werden die erhobenen Daten für die Änderung im Zentralen Fahrzeugregister genutzt. Die Stadt erhebt die gleichen Gebühren wie das Straßenverkehrsamt, so dass keine zusätzlichen Kosten auf die Bürger zukommen.

Fragen zur Kfz-Ummeldung beantworten das Bürgerbüro der Stadt Meerbusch unter Telefon 0 21 32/91 61 66 sowie das Bürger-Service-Center (0 21 81/60 10) und das Straßenverkehrsamt (0 21 31/928 90 90) des Rhein-Kreises Neuss.

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