Benjamin Lampmann FDP (Foto: privat)
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Neukirchen-Vluyn. Am 08. Mai 2019 findet die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Neukirchen-Vluyn statt. Die Freien Demokraten sind in diesem Ausschuss unter Beteiligung des Sachkundigen Bürgers Benjamin Lampmann vertreten. So wurden die entsprechenden vorgelegten Beschlüsse und Anträge ordnungsgemäß durch die FDP Neukirchen-Vluyn geprüft.

Beim Tagesordnungspunkt 11 wird die FDP den Antrag der Bündnis 90/Die Grünen zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Vorgärten ablehnen. Dazu begründen die Liberalen: “Wir als Freie Demokraten stehen für ein Leben in Freiheit durch Selbstbestimmung. Hierzu gehört für uns auch die Gestaltungsfreiheit des eigenen Vorgartens. Die Bürgerinnen und Bürger haben vielseitige Ideen ihren Vorgarten zu gestalten und es gibt eine hohe Diversifikation der entsprechenden Gründe hierfür. Ein pflegeleichter Vorgarten hat unterschiedliche Beweggründe wie beispielsweise die körperliche Beeinträchtigung des Eigentümers oder die optische Wirkung für die eigene Zufriedenheit.”

Eine Unterscheidung dieser Gründe ist aus Sicht der Freien Demokraten nicht möglich, sodass eine Gestaltungssatzung den Anspruch der individuellen Freiheit durch Selbstbestimmung nicht zulässt. Eher gleicht eine solche Satzung der Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger wie dies bereits durch die Baumschutzsatzung durch Bündnis 90/Die Grünen gefordert wurde. Darüber hinaus steht auch Neukirchen-Vluyn mit seinen Neubaugebieten in direkter Konkurrenz zu weiteren Neubaugebieten in anderen Kommunen. Ein einheitlicher und gepflegter Auftritt sorgt für Attraktivität und Zuzug. “Dies sehen wir nicht gegeben, wenn Bürgerinnen und Bürger ihre Vorgärten gemäß einer Gestaltungssatzung anlegen müssen und sich dann aus beispielsweise körperlichen Gründen nicht mehr darum kümmern können. Eine Beschäftigung eines Gärtners kann keine Grundvoraussetzung für ein gepflegtes Erscheinungsbild des eigenen Grundstückes sein. Aus diesem Grund geht uns der Eingriff in die privaten Belange der Bürgerinnen und Bürger zu weit und wir lehnen den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Vorgärten ausdrücklich ab”, so die FDP.

“Der Gegenvorschlag der Fraktion SPD hingegen können wir ein Mittelmaß an Umwelt- und Klimaschutz im Verhältnis zur freien Bestimmung im eigenen Vorgarten abgewinnen. Eine entsprechende Überreichung von Informationsmaterial halten wir für kostengünstig und bürgerfreundlich. Darüber hinaus halten wir diesen Weg zur Sensibilisierung für geeignet das Umweltbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger ohne Verbote und Vorschriften voranzutreiben”, benennt Benjamin Lampmann als Gründe für die Zustimmung zum Vorschlag der SPD Fraktion.

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