(Foto: Zoll)
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Krefeld/Neuss/Mönchengladbach. Am Donnerstag waren im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bausektor 51 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Krefeld gemeinsam mit vier Mitarbeitern der Bezirksregierung Düsseldorf – Betrieblicher Arbeitsschutz – in Krefeld, Neuss und Mönchengladbach im Einsatz.

Der Krefelder Zoll konzentrierte sich bei der Prüfung auf die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnes sowie auf die Aufdeckung von Beitragsvorenthaltungen, illegaler Ausländerbeschäftigungen sowie Scheinselbstständigkeiten. Die Mitarbeiter des Arbeitsschutzes überprüften wiederum die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.

Insgesamt konnten 349 Personen auf fünf Großbaustellen angetroffen und zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt werden. Dabei machten sie Angaben zu ihrem Arbeitgeber, der Dauer des Arbeitsverhältnisses, dem Lohn und der täglichen Arbeitszeit.

Eine erste Auswertung und ein Abgleich mit den auf den Baustellen vorhandenen Unterlagen ergaben dann folgende Feststellungen:

– In 19 Fällen besteht der Verdacht des Mindestlohnverstoßes
– In 5 Fällen besteht der Verdacht des Sofortmeldeverstoßes
– In 2 Fällen besteht der Verdacht der Aufzeichnungspflichtverletzung
– In 24 Fällen besteht der Verdacht der Beitragsvorenthaltung

Außerdem stellte die Bezirksregierung Düsseldorf verschiedene Mängel gegen die Arbeitsschutzvorschriften, unter anderem fehlende Absturzsicherungen sowie ungeeignete Verkehrswege fest.

Mit dieser Kontrollaktion versucht der Zoll die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit sowie illegaler Beschäftigung zu senken sowie das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung zu erhöhen.

Zusatzinformation

Seit dem 01.03.2019 gilt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn im Bauhauptgewerbe nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für Hilfsarbeiter in der Lohngruppe 1 i. H. v. 12,20 Euro und für Facharbeiter in der Lohngruppe 2 i. H. v. 15,20 Euro.

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