(Foto: Zoll Krefeld)
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Krefeld/Meerbusch/Neuss. Das Hauptzollamt Krefeld hat am letzten Freitag, den 07. Juni 2019, im Rahmen einer erneuten Schwerpunktprüfung Gastronomiebetriebe im gesamten Hauptzollamtsbezirk kontrolliert.

32 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüften dabei in 35 Gaststätten die Beschäftigungsverhältnisse von fast 140 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Zu der Feststellung, dass drei illegal in Deutschland aufhältige Personen ohne gültige Pässe einer Arbeit nachgingen und zwei Gastronomiebetriebe eine illegale Ausländerbeschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis zuließen, zeigte die Bilanz des Kontrolltages folgendes Resultat:

– In 14 Fällen gab es Hinweise auf Unterschreitung des Mindestlohns

– In 4 Fällen besteht der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung durch Arbeitgeber

– In 6 Fällen besteht der Verdacht auf Leistungsmissbrauch durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

– In 3 Fällen besteht der Verdacht, dass die Arbeitsaufnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht sofort angemeldet wurde

Außergewöhnlich beachtenswert verliefen die Überprüfungen im Raum Meerbusch und Neuss. Dort fiel in einem Restaurant den Ermittlern eine Person mit einer italienischen Aufenthaltskarte auf, die der Arbeitnehmer zum Beweis seiner vorgetäuschten legalen Beschäftigung vorlegte. Lediglich die Tatsache, dass die Karte nur zu Reisezwecken dient, verschwieg er galant. Die weiteren Nachforschungen im Restaurant ergaben, dass die Person schon seit zwei Jahren im gleichen Betrieb illegal einer Tätigkeit nachgegangen war.

Weiter fiel ein Sushi-Restaurant mit mehreren eklatanten Verstößen gegen das Arbeits- und Aufenthaltsrecht auf. Darunter ein Arbeitnehmer mit vermutlich vietnamesischer Herkunft, der seit geraumer Zeit bei der Produktion von Sushi-Gerichten half und das ohne Pass und Ausweis. Als Begründung gab er an, mittels einer Schlepperbande per Flugzeug und gefälschten Papieren illegal über Polen in die Europäische Union eingereist zu sein. In Polen habe man ihm dann alle Papiere abgenommen, sodass er sich zu Fuß ohne gültige Ausweisdokumente nach Deutschland begeben habe. Für die Einschleusung musste er nach eigenen Angaben eine größere vierstellige Summe bezahlen.

Gegen die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurden noch vor Ort umfangreiche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Über den weiteren Verbleib der illegalen Personen und deren Ausweisung in ihre Heimatländer entscheiden jetzt die zuständigen Ausländerämter.

Die Aufzeichnungen von 33 Geschäftsunterlagen müssen nun durch die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit geprüft und ausgewertet werden, was noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, so der Pressesprecher des Krefelder Zolls, Rainer Wanzke. (ots)

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