(Foto: © CDU Deutschlands - Dominik Butzmann)
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Dormagen. Mit dieser Frage beschäftigt sich der Arbeitskreis Jugendhilfe und Soziales der CDU seit vielen Jahren. Nun hat er für die kommende Sitzung des Fachausschusses am 19. September dazu eine Anfrage an den Bürgermeister gerichtet.

„Die Stadt muss bei ausbleibenden Unterhaltsleistungen in die Bresche springen und Unterhalt an Alleinerziehende bzw. Kinder zahlen“, erklärt Jo Deußen, Sozialpolitikexperte der CDU.

Diese Leistung ist seit 2017 in einer Neuauflage des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) von Nordrhein-Westfalen ausgeweitet und deren Finanzierung neu geregelt worden. Leistungen werden seitdem z. B. nicht mehr nur bis zum zwölften sondern bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gewährt. Die Mehrkosten sollten dabei durch das Land aufgefangen werden und nicht bei den Kommunen verbleiben. In der Beantwortung einer kleinen Anfrage im NRW-Landtag in Düsseldorf wurde nun jedoch mitgeteilt, dass u. a. der Stadt Dormagen durch die Neuregelung des UVG ab dem Haushaltsjahr 2017 dennoch erhebliche Mehrkosten entstanden seien.

„Wir sind verwundert darüber, weil unsere Fraktion bereits in den letzten beiden Haushaltsberatungen auf die veränderte Situation aufmerksam gemacht hat und stets von Bürgermeister und Verwaltung eine Anpassung des entsprechenden Budgetansatz als nicht notwendig bezeichnet wurde“, sagt Deußen und führt weiter aus: „Wenn mit der Beantwortung unserer Anfrage nun herauskommt, dass es hier trotz unserer Einwendungen Fehlplanungen gab, wäre das für uns nur schwer nachvollziehbar.“

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