Anschriftenänderungen in Fahrzeugpapieren sind jetzt auch im Neusser Bürgeramt möglich: Bürgermeister Reiner Breuer und Landrat Hans-Jürgen Petrauschke (v.l.) (Foto: Stadt Neuss)
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Rhein-Kreis Neuss/Neuss. Wer innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Neuss oder innerhalb des Neusser Stadtgebiets umzieht, kann ab morgen im Bürgeramt Neuss gleichzeitig die Ummeldung im Melderegister und seine Anschriftenänderung in der Kfz-Zulassungsbescheinigung vornehmen lassen. Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt.

Für Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Bürgermeister Reiner Breuer ist die Einführung des Verfahrens in Neuss „ein weiterer konsequenter Schritt, durch Kooperationen und Digitalisierung Verwaltungsprozesse effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten“, wie sie sagen. „Dank dieses Service laufen die Daten und nicht die Bürger“, so die beiden Hauptverwaltungsbeamten.

Die Mitarbeiter der Stadt Neuss wurden vom Straßenverkehrsamt entsprechend geschult. Über ein vom Kreis bereitgestelltes elektronisches Verfahren teilt die Stadt Neuss die erfolgte Anschriftenänderung dem Straßenverkehrsamt mit. Dort werden die erhobenen Daten für die Änderung im Zentralen Fahrzeugregister genutzt. Die Stadt Neuss erhebt die gleichen Gebühren wie das Straßenverkehrsamt, so dass keine zusätzlichen Kosten auf die Bürger zukommen.

Fragen zur Kfz-Ummeldung beantworten das Bürgeramt der Stadt Neuss unter Telefon 0 21 31 / 90 32 32  sowie das Bürger-Service-Center (0 21 81/60 10) und das Straßenverkehrsamt (0 21 31/928 90 90) des Rhein-Kreises Neuss.

Im Rahmen eines Pilotprojekts hatten der Rhein-Kreis Neuss, die Stadt Jüchen und die Gemeinde Rommerskirchen bereits eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Seit April ist die Anschriftenänderung in Fahrzeugpapieren auch bei der Stadt Meerbusch, seit Mai bei der Stadt Dormagen und seit Juli bei der Stadt Grevenbroich möglich. Der Service soll künftig in allen kreisangehörigen Kommunen angeboten werden.

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