Die Stadt Neuss darf Kanadagänse im Naherholungsgebiet Jröne Meerke bereits seit 2015 jagen, tut es aber nicht (Foto: 963936208 getty Images)
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Neuss/Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss hat der Stadt Neuss die Jagd auf Nilgänse im Naherholungsgebiet „Jröne Meerke“ in einem Bescheid vom 16. September gestattet. Die Jagd auf Kanadagänse ist dort sogar schon seit 2015 möglich, wird aber von der Stadt nicht durchgeführt. Das geht aus einem Schreiben von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ans Neusser Rathaus hervor.

Die Reduzierung der Population von Schneegänsen auf dem von Kot belastetem Gelände hat der Kreis abgelehnt, da diese hierfür nicht wesentlich ursächlich sind. „Von ornithologischen Fachverbänden wurde mir mitgeteilt, dass in den letzten beiden Jahren im Bereich des Jröne Meerke nur drei brütende Schneeganspaare gesichtet wurden, von denen keines Junge in das Erwachsenenalter bringen konnte“, schreibt der Landrat. Hintergrund: Bei Schneegänsen darf nur in Ausnahmefällen die Unfruchtbarmachung des Geleges genehmigt werden, ein Abschuss ist gesetzlich ausgeschlossen. Ein solcher Ausnahmefall liegt hier nicht vor.

Dabei postuliert die Stadt Neuss in der Öffentlichkeit, dass schwerpunktmäßig die Reduzierung des Schneegans-Vorkommens zu einer Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten führt. „Diese Auffassung geht fehl“, so Petrauschke mit dem Hinweis, dass er die Stadt gebeten habe, entsprechende Beobachtungen durchzuführen, zu dokumentieren und ihm zu berichten. Dies sei jedoch „nicht geschehen“.

Zudem würden weniger Schnee- zu mehr Kanadagänsen führen, wie die Experten der Unteren Naturschutzbehörde betonen. Sie lehnen bei diesem Sachverhalt den Antrag, die Höhe der Schneeganspopulation durch Unfruchtbarmachung der Gelege im Jahr 2020 zu reduzieren, ab und werden der Stadt nochmals die zulässigen Maßnahmen zur Verringerung der Gänsepopulation erläutern.

„Der Gesetzgeber eröffnet der Unteren Jagdbehörde nur dann eine Entscheidungskompetenz zum Ausnehmen oder Unfruchtbarmachen von Federwildgelegen, wenn es keine andere zufriedenstellende Lösungen gibt. Diese liegen aber wie dargestellt vor. Ich halte es für zielführend, wenn Sie die Ihnen amtlich offen stehenden Möglichkeiten nutzen statt weitere, im vorliegenden Sachverhalt nicht genehmigungsfähige Ausnahmeanträge zu stellen“, schreibt Petrauschke an den Neusser Bürgermeister.

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