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Mülheim/Duisburg. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat gegen drei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren Anklage bei dem Landgericht Duisburg erhoben. Das Verfahren ist bei der 3. Großen Strafkammer als Jugendkammer anhängig. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Jugendlichen eine gemeinschaftliche Vergewaltigung einer jungen Frau in Mülheim an der Ruhr vor. Laut Anklage bestellte einer der drei Angeschuldigten das 18 Jahre alte Opfer zu einem Treffpunkt. Von dort aus soll es in ein Waldstück geführt worden sein. Anschließend sollen die drei Angeschuldigten gemeinsam mit zwei 12-Jährigen gewaltsam den Geschlechtsverkehr mit der Frau erzwungen haben.

Die Staatsanwaltschaft legt einem der drei Jugendlichen darüber hinaus eine weitere Vergewaltigung zur Last. Bereits im Sommer 2019 soll er dasselbe Opfer zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.

Die 3. Große Strafkammer – Jugendkammer – prüft derzeit die von der Staatsanwaltschaft gegen die Angeschuldigten erhobenen Vorwürfe im sogenannten Zwischenverfahren. Dabei wird die Kammer über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden. Eine Entscheidung kann jedenfalls nicht vor Ablauf der derzeit bis Ende Oktober laufenden Stellungnahmefristen erfolgen.

Wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit jugendlicher Angeschuldigter wird die Pressestelle keine weiteren Auskünfte zu den Vorwürfen erteilen. Die Pressestelle des Landgerichts Duisburg wird über den Abschluss des Zwischenverfahrens im Wege einer weiteren Pressemitteilung informieren.

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