(Foto: Zollfahndung Essen)
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Essen/Giessen. Bereits am 01.10.2019 beschlagnahmten Beamte des Hauptzollamtes Giessen bei der Kontrolle des internationalen Postverkehrs einen mit 8,4 kg Marihuana gefüllten Serverschrank aus Spanien. Das Paket mit den Drogen war an einen unbekannten Empfänger bei einem Essener Paketshop-Kiosk gerichtet. Sie informierten die zuständigen Fahnder des Zollfahndungsamtes Essen, die sofort die weiteren Ermittlungen übernahmen. Um nicht nur das Rauschgift aus dem Verkehr zu ziehen, sondern auch die Täter dingfest zu machen, stellte ein Kurier das Paket an den Kiosk, natürlich unter Beobachtung der Essener Fahnder, zu. Direkt nach der Zustellung erschien ein Fahrzeug mit zwei Personen, die das Paket abholten und in das Auto verluden. Nach der Abholung der Pakete schlugen die Fahnder nicht direkt zu, sondern setzten die Observation weiter fort. Diese führte zu einem Objekt im Nordwesten Essens, in das die Verdächtigen das Paket verbrachten. Nun griffen die Zollfahnder zu… und nahmen drei Personen vorläufig fest.

Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten nicht nur das Paket, sondern weitere 300 g Marihuana, diverse Aufzeichnungen, rund 36.000 Euro Bargeld und einen als Mobiltelefon getarnten Elektroschocker.

Das Amtsgericht Essen ordnete auf Antrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft Essen Untersuchungshaft gegen einen 23-jährigen Essener Verdächtigen an. Zwei Personen wurden am nächsten Tag wieder auf freien Fuß gesetzt.

Der Straßenverkaufswert der sichergestellten Betäubungsmittel beläuft sich auf ca. 89.000,-Euro.

Immer wieder führen verdächtige Postsendungen aus dem Ausland zu Ermittlungsverfahren und damit zu Wohnungsdurchsuchungen und Festnahmen.

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Essen.

“Die Käufer und Verkäufer wiegen sich durch den anonymen Postversand in trügerischer Sicherheit.”, so Heike Sennewald, Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Essen, “Die Straferwartung bei Entdeckung ist hoch. Drogenschmuggel, gerade gewerblich, ist kein Kavaliersdelikt!” (ots)

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