(Foto: © St. Augustinus Gruppe)
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Neuss. Pflegeberufe werden ab Januar komplett reformiert –
St. Augustinus Gruppe reagiert mit Einstellung einer Expertin als Koordinatorin

„Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ – so heißt das examinierte Pflegepersonal zukünftig. Wenn am 1. Januar 2020 das neue „Pflegeberufe-Reformgesetz“ in Kraft tritt, dann ändert sich für angehende Pflegekräfte aber nicht nur der Name ihres Berufs. Die Ausbildung wird komplett neu organisiert, und auch auf die Krankenhäuser und  Senioreneinrichtungen als Ausbildungsträger kommen ab Januar eine Menge neue Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu. Die St. Augustinus Gruppe hat eigens zum reibungslosen Gelingen dieser wichtigen Umstellungen eine neue Stelle geschaffen: Eine „Koordinatorin Pflegeausbildung“ soll in den kommenden dreieinhalb Jahren sämtliche Abläufe rund um die reformierte Ausbildung organisieren.

Als ausgewiesene Expertin unterstützt Anke Aumann die Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen und psychiatrischen Kliniken der Unternehmensgruppe bei der Umsetzung des Gesetzes. 2.100 Stunden Theorie und 2.500 Stunden Praxis in unterschiedlichsten Bereichen müssen die zumeist jungen Leute insgesamt absolvieren. „Die Arbeitsorganisation und die Abläufe in der Pflege werden sich in den kommenden Monaten und Jahren massiv verändern. Hier mit gestalten zu können und die Vorstellungen der Gesetzgebung umzusetzen, ist extrem reizvoll“, so Aumann.

Die 39-Jährige ist selbst Lehrerin für Pflege und Gesundheit und arbeitete zuletzt als Freigestellte Praxisanleitung im Alexius/Josef Krankenhaus. Künftig werden die Auszubildenden drei Jahre lang „generalistisch“ für die Arbeit in sämtlichen Pflegeberufen ausgebildet – ob beispielsweise im Krankenhaus, in einer Fachklinik oder im ambulanten Dienst. „Alternativ können sich die Azubis auch im dritten Lehrjahr auf Altenpflege oder Kinderkrankenpflege spezialisieren – aber später auch nur in einem dieser Bereiche arbeiten“, erklärt Anke Aumann. Tatsächlich hat auch sie beobachtet, dass die Kompetenzen bisheriger Gesundheits- und Krankenpfleger in Senioreneinrichtungen fehlen und umgekehrt die besonderen Kompetenzen der Altenpflegekräfte in den Krankenhäusern vermisst werden. „Das Anliegen der Bundesregierung, die Pflegeausbildung durch ein neues Berufsgesetz grundlegend zu modernisieren und die Eigenverantwortung der Pflegekräfte zu stärken, tragen wir durchaus mit“, sagt Anke Aumann.  Aber die Einrichtungen würden mit neuen Vorschriften, mehr verpflichtenden Fortbildungen für Praxisanleiter oder größerer Selbstständigkeit der Pflegefachleute ganz neue Wege beschreiten. Anke Aumann: „Das sind enorme Herausforderungen, denen ich mich gerne stelle.“

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