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Mülheim. In dem Strafverfahren gegen drei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren hat die 3. Große Strafkammer – Jugendkammer – die Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung zugelassen und die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Metzler hat als Termin für den Beginn der Hauptverhandlung Dienstag, den 7. Januar 2020, um 09.30 Uhr in Saal 157 des Landgerichts Duisburg bestimmt. Die Verhandlung ist an allen Sitzungstagen nicht öffentlich, da es sich bei den Angeklagten um Jugendliche handelt.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat gegen drei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren Anklage bei dem Landgericht Duisburg erhoben. Das Verfahren ist bei der 3. Großen Strafkammer als Jugendkammer anhängig.

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Jugendlichen eine gemeinschaftliche Vergewaltigung einer jungen Frau vor. Laut Anklage bestellte einer der drei Angeschuldigten das 18 Jahre alte Opfer zu einem Treffpunkt. Von dort aus soll es in ein Waldstück geführt worden sein. Anschließend sollen die drei Angeschuldigten gemeinsam mit zwei 12-Jährigen gewaltsam den Geschlechtsverkehr mit der Frau erzwungen haben.

Die Staatsanwaltschaft legt einem der drei Jugendlichen darüber hinaus eine weitere Vergewaltigung zur Last. Bereits im Sommer 2019 soll er dasselbe Opfer zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.

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